Ein Arbeitsunfall kommt oft plötzlich. Von einem Moment auf den anderen bist Du verletzt, kannst nicht mehr arbeiten und musst Dich mit Arztterminen, Schmerzen und Unsicherheit auseinandersetzen. Neben der gesundheitlichen Belastung stellt sich schnell eine existenzielle Frage: Wie geht es finanziell weiter, wenn ich länger arbeitsunfähig bin?

Verletztengeld der Berufsgenossenschaft
Hast Du Fragen zum Thema Verletztengeld der Berufsgenossenschaft? Kontaktiere uns gerne telefonisch unter 040 / 5730 8013 oder per E-Mail an ko*****@******aw.de

Nach den ersten Wochen der Entgeltfortzahlung übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft (BG) die Zahlung des sogenannten Verletztengeldes. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass gerade beim Verletztengeld viele Probleme entstehen. Zahlungen verzögern sich, werden gekürzt oder plötzlich eingestellt.

Dieser Beitrag erklärt Dir verständlich, wann Du Anspruch auf Verletztengeld hast, wie lange es gezahlt wird und worauf Du achten solltest, wenn es Schwierigkeiten mit dem Unfallversicherungsträger gibt.

Das erwartet dich:

1. Was ist Verletztengeld der Berufsgenossenschaft?

Das Verletztengeld ist eine Geldleistung der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 45 SGB VII. Es soll den Verdienstausfall ausgleichen, wenn Du nach einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit arbeitsunfähig bist.

Wichtig ist die Abgrenzung: Das Verletztengeld ist kein Krankengeld. Während Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt wird, stammt das Verletztengeld ausschließlich von der Berufsgenossenschaft als zuständigem Unfallversicherungsträger. Die rechtlichen Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen unterscheiden sich deutlich.

Ziel des Verletztengeldes ist es, Deine wirtschaftliche Existenz während der Heilbehandlung zu sichern, bis Du entweder wieder arbeitsfähig bist oder eine andere Leistung – etwa eine Verletztenrente oder Übergangsgeld – in Betracht kommt.

2. Wann habe ich Anspruch auf Verletztengeld nach Arbeitsunfall?

Ein Anspruch auf Verletztengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Dein Arbeitsunfall oder Wegeunfall bzw. Deine Berufskrankheit wurde von der BG anerkannt
  • Du bist infolge dessen arbeitsunfähig
  • die Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber ist beendet

In der Regel zahlt der Arbeitgeber zunächst sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Ab dem darauffolgenden Tag übernimmt die Berufsgenossenschaft die Zahlung des Verletztengeldes.

Entscheidend ist dabei, dass Deine Arbeitsunfähigkeit weiterhin unfallbedingt ist. Genau an diesem Punkt entstehen häufig Konflikte, weil die BG den Zusammenhang zwischen Beschwerden und Unfall infrage stellt – oft nach einer medizinischen Begutachtung durch einen D-Arzt oder Gutachter der Berufsgenossenschaft.

Wegeunfall

Alles zum Thema Wegeunfall und welche Leistungen die BG übernimmt liest Du in diesem Beitrag.

3. Wie hoch ist das Verletztengeld? Berechnung erklärt

Das Verletztengeld beträgt grundsätzlich:

  • 80 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts,
  • jedoch höchstens das tatsächlich erzielte Nettoarbeitsentgelt.

Damit liegt das Verletztengeld häufig etwas höher als das Krankengeld. Allerdings werden auch beim Verletztengeld Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt, sodass der Auszahlungsbetrag individuell unterschiedlich ausfällt.

Viele Betroffene sind unsicher, ob die Berechnung korrekt erfolgt ist. Gerade bei Schichtarbeit, Überstunden oder wechselnden Einkommen kommt es immer wieder zu Unklarheiten oder Fehlern bei der Ermittlung des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts. Auch Zuschläge, Prämien oder Sonderzahlungen können die Berechnung kompliziert machen.

Wichtig zu wissen: Das Verletztengeld unterliegt der Beitragspflicht zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Krankenversicherung ist während des Bezugs von Verletztengeld beitragsfrei.

Unsicher, ob die Berufsgenossenschaft korrekt entscheidet?

Wenn die Berufsgenossenschaft Dein Verletztengeld kürzt oder einstellt, unterstützt Dich ThatsLaw bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche.

Kontaktiere uns jetzt!

4. Wie lange zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld?

Das Verletztengeld wird grundsätzlich so lange gezahlt, wie:

  • eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht und
  • Heilbehandlungsmaßnahmen durchgeführt werden

In der Praxis endet das Verletztengeld häufig nicht abrupt, sondern an bestimmten Übergangspunkten. Typische Gründe für ein Ende sind:

  • die BG geht von einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit aus
  • eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell soll beginnen
  • die BG hält weitere Behandlungen nicht mehr für erforderlich
  • langfristige Leistungen wie eine Verletztenrente oder Erwerbsminderungsrente werden geprüft
  • der Versicherte nimmt an beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teil und erhält dann Übergangsgeld

Problematisch ist, dass die Einschätzung der Berufsgenossenschaft nicht immer mit dem tatsächlichen Gesundheitszustand übereinstimmt. Betroffene fühlen sich oft noch nicht belastbar, während die BG bereits von Arbeitsfähigkeit ausgeht – etwa nach einem Gutachten der Berufsgenossenschaft, das die anhaltenden Beschwerden nicht ausreichend würdigt.

rechtsanwalt für arbeitsunfall bg, anwalt für bg unfälle

Mehr zum Thema "Arbeitsunfall bei der BG" liest Du in diesem Beitrag.

5. Typische Probleme beim Verletztengeld

Beim Verletztengeld kommt es besonders häufig zu Konflikten. In der Praxis berichten viele Betroffene von ähnlichen Problemen:

  • Zahlungen verzögern sich oder bleiben vorübergehend aus
  • das Verletztengeld wird plötzlich gekürzt oder eingestellt
  • ärztliche Einschätzungen durch den behandelnden Durchgangsarzt werden von der BG infrage gestellt
  • Betroffene werden als arbeitsfähig eingestuft, obwohl erhebliche Beschwerden bestehen
  • Druck zur schnellen Rückkehr an den Arbeitsplatz entsteht
  • die BG verweigert die Zahlung oder lehnt weitere Leistungen ab
  • unvollständige oder fehlerhafte Berechnung des Verletztengeldes

Was diese Situationen besonders belastend macht: Das Verletztengeld ist für viele die einzige Einkommensquelle während der Heilbehandlung. Schon kurze Unterbrechungen können finanzielle Schwierigkeiten verursachen. Aus Angst vor Nachteilen akzeptieren Betroffene Entscheidungen der BG oft, ohne sie im Widerspruchsverfahren prüfen zu lassen.

Häufig beruhen Kürzungen oder Einstellungen auf unvollständigen medizinischen Unterlagen oder einer einseitigen Bewertung der Arbeitsfähigkeit. Die BG stützt sich dabei oft auf Gutachten, die den individuellen Gesundheitszustand nicht ausreichend berücksichtigen oder die Anforderungen am konkreten Arbeitsplatz außer Acht lassen.

6. Was tun, wenn die BG das Verletztengeld kürzt oder beendet?

Wenn die Berufsgenossenschaft Dein Verletztengeld kürzt oder einstellt, solltest Du nicht untätig bleiben. Wichtig ist ein strukturiertes Vorgehen:

  • Bescheide sorgfältig prüfen – jede Leistungsablehnung muss begründet sein
  • medizinische Unterlagen sichern – Befunde, Arztberichte, Gutachten vom Durchgangsarzt
  • Fristen unbedingt einhalten – meist ein Monat für den Widerspruch
  • rechtzeitig Widerspruch einlegen – notfalls mit anwaltlicher Unterstützung
  • Sozialgerichtsverfahren vorbereiten, falls der Widerspruch erfolglos bleibt
  • eigene medizinische Stellungnahmen einholen, wenn das BG-Gutachten fehlerhaft erscheint

Häufig hängt die Entscheidung davon ab, wie der medizinische Sachverhalt dargestellt wird. Fehlerhafte Einschätzungen oder unvollständige Unterlagen können erhebliche finanzielle Folgen haben. Gerade bei komplexen Verletzungsfolgen oder bei Beschwerden, die sich nicht eindeutig objektivieren lassen, ist eine fundierte medizinische Dokumentation entscheidend.

Wichtig: Auch während des laufenden Widerspruchsverfahrens solltest Du alle ärztlichen Behandlungen dokumentieren und Deine Arbeitsunfähigkeit regelmäßig durch den Durchgangsarzt oder behandelnden Arzt bestätigen lassen.

7. Wie ein Anwalt für Berufsgenossenschaft helfen kann

Ein spezialisierter Anwalt unterstützt Dich dabei:

  • Bescheide zum Verletztengeld rechtlich zu prüfen
  • fehlerhafte medizinische Bewertungen und Gutachten anzugreifen
  • Deine Arbeitsunfähigkeit sachlich gegenüber der BG darzustellen
  • Deine Ansprüche im Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht konsequent durchzusetzen
  • den Übergang zu anderen Leistungen (Verletztenrente, Übergangsgeld) zu begleiten
  • die korrekte Berechnung des Verletztengeldes zu überprüfen
  • bei Bedarf eigene medizinische Sachverständige einzuschalten

Gerade beim Verletztengeld entscheidet juristische Erfahrung oft darüber, ob Leistungen weitergezahlt werden oder nicht. Ein spezialisierter Anwalt kennt die typischen Argumentationsmuster der Berufsgenossenschaften und weiß, an welchen Stellen erfolgreiche Angriffspunkte liegen.

8. Fazit: Verletztengeld richtig sichern

  • Verletztengeld sichert Dein Einkommen nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall
  • Anspruch besteht nach Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
  • Höhe und Dauer hängen von mehreren Faktoren ab
  • Kürzungen oder Einstellungen durch die BG kommen häufig vor
  • Frühzeitige rechtliche Prüfung schützt vor finanziellen Nachteilen
  • Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide ist oft erfolgreich
  • Dokumentation aller medizinischen Unterlagen ist entscheidend

9. FAQ

Wann beginnt das Verletztengeld der Berufsgenossenschaft?

 Nach dem Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Wie lange kann Verletztengeld gezahlt werden?

So lange eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht und Heilbehandlung erfolgt. Eine pauschale Höchstdauer gibt es nicht.

Ist Verletztengeld höher als Krankengeld?

In vielen Fällen ja, da es 80 % des Bruttoarbeitsentgelts beträgt, höchstens jedoch das Nettoarbeitsentgelt.

Kann die BG das Verletztengeld einfach einstellen?

Nein. Die Entscheidung muss medizinisch und rechtlich nachvollziehbar sein und kann im Widerspruchsverfahren überprüft werden.

Was passiert nach dem Ende des Verletztengeldes?

Je nach Situation kommen andere Leistungen wie Krankengeld, Übergangsgeld oder eine Verletztenrente in Betracht.

Kann ich während des Verletztengeldes gekündigt werden?

Eine Kündigung ist nicht automatisch ausgeschlossen, unterliegt aber strengen Voraussetzungen – insbesondere bei längerer Arbeitsunfähigkeit.

Bildquellennachweis: AndreyPopov | Canva.com

Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit kann schneller passieren, als Du denkst. Ein Ausrutscher auf dem Gehweg, ein Sturz vom Fahrrad oder ein kleiner Verkehrsunfall – schon ist Deine Gesundheit betroffen, und viele Fragen tauchen auf: Wer übernimmt die Behandlungskosten? Welche Leistungen stehen mir zu? Und was muss ich sofort tun, um meine Ansprüche zu sichern?

Wegeunfall
Hast Du Fragen zum Thema Wegeunfall Kontaktiere uns gerne telefonisch unter 040 / 5730 8013 oder per E-Mail an ko*****@******aw.de

Viele wissen nicht, dass Wegeunfälle über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Zuständig ist immer die Berufsgenossenschaft (BG) des Arbeitgebers. Auch wenn Du nur Teilzeit arbeitest oder einen Minijob hast, bist Du auf dem direkten Arbeitsweg automatisch versichert. Es ist wichtig, zu wissen, wann der Unfall als Wegeunfall anerkannt wird und welche Schritte danach notwendig sind.

In diesem Beitrag erfährst Du, was ein Wegeunfall genau ist, welche Maßnahmen direkt nach dem Unfall sinnvoll sind und welche Leistungen die BG übernimmt. Außerdem gebe ich Dir Tipps, wie Du Dich richtig absicherst und wie Du vorgehen solltest, wenn es Unklarheiten mit der BG gibt.

Das erwartet dich:

1. Was ist ein Wegeunfall?

Ein Wegeunfall passiert auf dem direkten Weg zwischen Deiner Wohnung und Deinem Arbeitsplatz oder Deiner Ausbildungsstätte. Dabei ist es egal, ob Du zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bist.

Damit der Unfall als Wegeunfall gilt, muss der Weg direkt sein. Private Umwege, zum Beispiel für Einkäufe oder Besuche, fallen nicht unter den Versicherungsschutz der BG. Ebenso werden Unfälle während Pausen oder auf dem Betriebsgelände nicht als Wegeunfall anerkannt.

Wenn der Unfall als Wegeunfall anerkannt wird, handelt es sich rechtlich gesehen um einen Arbeitsunfall. Das bedeutet, die BG übernimmt wichtige Leistungen, darunter medizinische Behandlung, Verletztengeld und im Fall von bleibenden Schäden auch Rentenzahlungen. Typische Situationen für einen Wegeunfall sind ein Sturz auf dem Bürgersteig, ein Fahrradunfall auf dem Arbeitsweg oder ein Ausrutscher vor dem Bürogebäude.

2. Wegeunfall – was solltest Du sofort tun?

Schnelles Handeln ist entscheidend, um Deine Ansprüche gegenüber der BG zu sichern. Zuerst solltest Du den Unfall unverzüglich Deinem Arbeitgeber melden, da er gesetzlich verpflichtet ist, den Vorfall an die BG weiterzuleiten. Gleichzeitig solltest Du sofort einen Arzt aufsuchen, auch wenn die Verletzung zunächst geringfügig erscheint. Nur ein ärztlicher Nachweis kann später belegen, dass ein Wegeunfall vorlag und medizinische Behandlung notwendig war.

Es ist außerdem ratsam, die Unfallstelle zu dokumentieren – Fotos und eine schriftliche Beschreibung des Hergangs helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Wenn möglich, nenne auch Zeugen, die den Unfall beobachtet haben. Bewahre alle Unterlagen wie Krankschreibungen, Arztberichte und Rechnungen auf. Eine vollständige Dokumentation erleichtert die Bearbeitung durch die BG erheblich.

Anwalt Schadensersatz

Mehr zum Thema "So kommst Du nach einem unverschuldeten Unfall zu Deinem Recht"liest Du in diesem Beitrag.

3. Leistungen der BG bei einem Wegeunfall

Wenn die BG den Wegeunfall anerkennt, stehen Dir umfassende Leistungen zu. Dazu gehören alle notwendigen medizinischen Behandlungen wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Therapien und die Versorgung mit Medikamenten.

Bei Arbeitsunfähigkeit erhältst Du Verletztengeld, in der Regel etwa 80 Prozent Deines Nettoverdienstes. Dieses Geld wird gezahlt, bis Du wieder arbeiten kannst oder andere Leistungen greifen. Bei bleibenden Schäden oder dauerhafter Erwerbsminderung zahlt die BG eine Unfallrente, um den Verdienstausfall langfristig abzusichern.

Darüber hinaus unterstützt die BG mit Rehabilitationsmaßnahmen, damit Du Deine Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kannst. Das kann zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie oder berufliche Wiedereingliederung beinhalten. Wichtig ist: Alle Leistungen gelten nur, wenn der Unfall offiziell als Wegeunfall anerkannt wird. Bei Unklarheiten oder Ablehnung lohnt sich rechtliche Unterstützung.

Du hattest einen Wegeunfall?

Wenn die Berufsgenossenschaft Deine Ansprüche ablehnt oder Du unsicher bist, welche Leistungen Dir zustehen, dann unterstützen wir von ThatsLaw Dich.

Kontaktiere uns jetzt!

4. Wegeunfall Versicherung – welche Absicherung gibt es?

Die gesetzliche Unfallversicherung über die BG deckt Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg ab. Sie zahlt unabhängig von Arbeitszeit, Einkommen oder Beschäftigungsform.

Private Unfallversicherungen können den Schutz sinnvoll ergänzen. Sie kommen oft auch dann zum Einsatz, wenn ein Unfall auf einem Umweg passiert oder wenn es sich um einen Freizeitunfall handelt. Außerdem bieten sie teilweise Zusatzleistungen wie Invaliditäts- oder Todesfallabsicherungen. Ein Anwalt kann prüfen, welche Versicherung für Deine Situation sinnvoll ist und wie Du Ansprüche optimal geltend machst.

rechtsanwalt für arbeitsunfall bg, anwalt für bg unfälle

Mehr zum Thema "Arbeitsunfall bei der BG" liest Du in diesem Beitrag.

5. Wer zahlt bei einem BG-Unfall?

Bei einem anerkannten Wegeunfall übernimmt die BG alle anfallenden Kosten für Behandlung, Medikamente und Therapien. Wenn Du durch den Unfall arbeitsunfähig wirst, zahlt die BG Verletztengeld. Bei dauerhaften Einschränkungen kannst Du Anspruch auf eine Unfallrente haben.

Der Arbeitgeber meldet den Unfall an die BG und muss in der Regel nicht selbst zahlen. Für Dich ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen und Belege vollständig einzureichen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.

6. Tipps für den Alltag nach einem Wegeunfall

Nach einem Wegeunfall ist es besonders wichtig, den Überblick über Deine medizinischen Behandlungen und Formalitäten zu behalten. Halte deshalb engen Kontakt zu Deinem Arzt und zur Berufsgenossenschaft (BG) und dokumentiere sorgfältig jeden Behandlungsschritt sowie jede Krankschreibung. So kannst Du im Zweifel nachweisen, welche Maßnahmen notwendig waren.

Kommt es zu Problemen oder Ablehnungen seitens der BG, solltest Du rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt für Arbeits- und Unfallrecht kann prüfen, ob der Unfall als Wegeunfall anerkannt werden muss, und hilft, Deine Ansprüche durchzusetzen.

Praktische Tipps auf einen Blick:

  • Dokumentation: Jede Behandlung und Krankschreibung sorgfältig festhalten.
  • Kontakt halten: Regelmäßig mit Arzt und BG in Verbindung bleiben.
  • Rechtliche Unterstützung: Bei Problemen oder Ablehnungen einen Fachanwalt einschalten.

7. Fazit – die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Ein Wegeunfall passiert auf dem direkten Weg zwischen Deiner Wohnung und Deiner Arbeitsstätte. Melde den Unfall sofort Deinem Arbeitgeber und gehe zu einem Arzt, um Verletzungen dokumentieren zu lassen.

Die BG übernimmt die Kosten für medizinische Behandlung, Verletztengeld, Reha-Maßnahmen und im Bedarfsfall Unfallrente. Private Unfallversicherungen können den Schutz ergänzen. Eine sorgfältige Dokumentation und rechtliche Unterstützung sichern Deine Ansprüche.

8. FAQ – Häufige Fragen zum Wegeunfall

Was gilt als direkter Arbeitsweg?

Ein direkter Arbeitsweg ist der Weg, den Du ohne private Umwege von Deiner Wohnung zu Deinem Arbeitsplatz oder Deiner Ausbildungsstätte zurücklegst. Kleine private Abstecher, wie Einkäufe oder Besuche, sind nicht versichert. Nur Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg werden als Wegeunfall anerkannt.

Wer meldet den Wegeunfall und wie?

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Wegeunfall an die zuständige BG zu melden. Du selbst musst den Unfall nicht direkt bei der BG anzeigen, solltest aber alle relevanten Unterlagen bereithalten, damit die Meldung korrekt erfolgen kann.

Welche Leistungen übernimmt die BG genau?

Die BG zahlt sämtliche notwendigen medizinischen Maßnahmen, einschließlich Arzt- und Krankenhauskosten, Medikamente und Therapien. Außerdem gibt es Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit und bei dauerhaften Einschränkungen eine Unfallrente. Rehabilitationsmaßnahmen, die Deine Arbeitsfähigkeit wiederherstellen, gehören ebenfalls dazu.

Was, wenn die BG den Unfall nicht anerkennt?

Manchmal argumentiert die BG, dass der Unfall auf private Ursachen zurückgeht oder nicht versichert sei. In diesem Fall kannst Du Widerspruch einlegen und bei Bedarf Klage vor dem Sozialgericht erheben. Ein Anwalt kann helfen, die berufliche Veranlassung des Unfalls darzustellen, medizinische Gutachten zu prüfen und Deine Ansprüche durchzusetzen.

Bin ich auch bei Teilzeit oder Minijob versichert?

Ja! Die gesetzliche Unfallversicherung gilt unabhängig von Arbeitszeit oder Einkommen. Auch Minijobber und Teilzeitkräfte sind auf dem direkten Arbeitsweg voll versichert. Unterschiede bestehen nur bei der Berechnung des Verletztengeldes, nicht beim grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen der BG.

Muss ich auch bei kleinen Verletzungen sofort zum Arzt?

Ja, jeder medizinische Nachweis ist wichtig. Selbst kleine Verletzungen können später nachwirken, und nur ein Arzt kann bestätigen, dass ein Wegeunfall vorlag und eine Behandlung notwendig war.

Bildquellennachweis: Akaratimages | Canva.com

Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit – und schon ist es passiert: Ein Sturz im Supermarkt, eine Verletzung beim Servieren oder ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Doch was gilt, wenn Du in Teilzeit oder einem Minijob arbeitest? Viele glauben, dass sie in solchen Fällen keinen Anspruch auf Leistungen der Berufsgenossenschaft (BG) haben. Das ist ein Irrtum

Hast Du Fragen zum Thema Arbeitsunfall Minijob? Kontaktiere uns gerne telefonisch unter 040 / 5730 8013 oder per E-Mail an ko*****@******aw.de

Auch Teilzeitkräfte und Minijobber sind gesetzlich unfallversichert – mit denselben Rechten wie Vollzeitbeschäftigte. Im Folgenden erfährst Du, wann Du Anspruch auf Leistungen der BG hast, wer die Kosten trägt und welche Schritte nach einem Arbeitsunfall wichtig sind.

Das erwartet dich:

1. Was gilt als Arbeitsunfall – und wann greift die gesetzliche Unfallversicherung?

Ein Arbeitsunfall liegt immer dann vor, wenn sich ein Unfall in unmittelbarem Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit ereignet. Das gilt auch für Teilzeit- und Minijobber – unabhängig von der Höhe des Einkommens oder der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Beschäftigungsform spielt dabei keine Rolle.

Typische Beispiele für versicherte Arbeitsunfälle:

  • Du rutschst im Büro auf einer nassen Stelle aus und verletzt Dich am Knie.
  • Du arbeitest als Aushilfe in einem Café und verbrennst Dich an heißem Wasser.
  • Du verunglückst auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit (sogenannter Wegeunfall.
  • Du stolperst beim Warenauffüllen im Einzelhandel und brichst Dir den Arm

In all diesen Fällen handelt es sich um einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Zuständig ist immer die Berufsgenossenschaft (BG) des Arbeitgebers – egal, ob Du Vollzeit, Teilzeit oder in einem 556-Euro-Minijob beschäftigt bist.

2. Bin ich als Minijobber oder Teilzeitkraft unfallversichert?

Ja! Auch wenn Du nur wenige Stunden pro Woche arbeitest oder in einem 556-Euro-Job beschäftigt bist – Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, Dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Diese Pflicht besteht vom ersten Arbeitstag an.

Damit bist Du automatisch unfallversichert, ohne dass Du selbst Beiträge zahlen musst. Die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber. Der Schutz gilt:

  • während der gesamten Arbeitszeit,
  • auf dem direkten Arbeitsweg (hin und zurück),
  • und bei Tätigkeiten, die im Interesse des Arbeitgebers stehen (z. B. Botengänge, Dienstfahrten).

Nicht versichert bist Du dagegen bei rein privaten Tätigkeiten – etwa, wenn Du in der Pause private Einkäufe erledigst oder Umwege für persönliche Erledigungen machst. Auch bei Abweichungen vom direkten Arbeitsweg aus privaten Gründen entfällt der Versicherungsschutz.

arbeitsunfall homeoffice

Mehr zum Thema "Arbeitsunfall im Homeoffice" liest Du in diesem Beitrag.

3. Arbeitsunfall Minijob - Teilzeit: Wer zahlt?

Nach einem Arbeitsunfall übernimmt die Berufsgenossenschaft alle notwendigen Kosten – unabhängig von der Arbeitszeit oder dem Einkommen. Der Versicherungsschutz ist umfassend und beinhaltet:

  • Arzt- und Krankenhauskosten (inkl. Notfallbehandlung und stationärer Aufenthalt)
  • Reha- und Therapiekosten (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie)
  • Medikamente und Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Bandagen)
  • Verletztengeld (ähnlich wie Krankengeld)
  • Verletztenrente bei dauerhaften Schäden oder Erwerbsminderung
  • Umschulungsmaßnahmen, falls Du nicht mehr in Deinem bisherigen Beruf arbeiten kannst

Der Arbeitgeber zahlt in den ersten sechs Wochen den Lohn weiter (Entgeltfortzahlung), danach springt die BG mit dem Verletztengeld ein. Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Regelentgelts, darf aber das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen.

Was tun nach einem Arbeitsunfall? – Die ersten Schritte

Nach einem Arbeitsunfall ist schnelles und richtiges Handeln wichtig. Hier die wichtigsten Schritte:

  1. Unfall sofort melden: informiere Deinen Arbeitgeber umgehend. Er ist zur Unfallanzeige verpflichtet.
  2. Zum Durchgangsarzt gehen: das ist ein speziell zugelassener Arzt für BG-Fälle (D-Arzt). Er entscheidet über die weitere Behandlung.
  3. Unfall dokumentieren: halte fest, wann, wo und wie der Unfall passiert ist. Mache nach Möglichkeit Fotos.
  4. Zeugen benennen, falls vorhanden. Kolleginnen oder Kunden können wichtige Aussagen machen.
  5. BG-Unfallanzeige prüfen – der Arbeitgeber muss die Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft weiterleiten. Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit ist dies Pflicht.

Tipp: Wenn Du unsicher bist, ob Dein Unfall als Arbeitsunfall gilt oder die BG die Leistung ablehnt, solltest Du rechtlichen Rat einholen. Die Erfahrung zeigt: Gerade bei Minijobbern lehnt die BG Ansprüche häufiger ab, weil sie die berufliche Veranlassung des Unfalls anzweifelt.

Du hattest einen Arbeitsunfall im Mini- oder Teilzeitjob?

Wenn die Berufsgenossenschaft Deine Ansprüche ablehnt oder Du unsicher bist, welche Leistungen Dir zustehen, dann unterstützen wir von ThatsLaw Dich.

Kontaktiere uns jetzt!

4. Was ist, wenn die BG die Leistung ablehnt?

Nicht selten argumentieren Berufsgenossenschaften, dass kein Arbeitsunfall vorliege – zum Beispiel, weil der Unfall angeblich auf private Ursachen zurückzuführen sei oder die Tätigkeit nicht versichert war. Solche Ablehnungen sind oft nicht gerechtfertigt.

Wenn Deine Ansprüche abgelehnt werden, hast Du folgende Möglichkeiten:

  • Widerspruch gegen den Bescheid einlegen (Frist: ein Monat nach Zustellung)
  • gegebenenfalls Klage vor dem Sozialgericht erheben (kostenfrei, kein Anwaltszwang)

Ein erfahrener Anwalt kann hier entscheidend helfen, die Unfallursache richtig darzustellen, medizinische Gutachten zu prüfen und Deinen Anspruch auf Verletztengeld, Reha-Leistungen oder Rente durchzusetzen. Oft macht die fachkundige Argumentation den entscheidenden Unterschied.

Beispiel aus der Praxis: Arbeitsunfall im Minijob

Frau S. arbeitet auf 556-Euro-Basis in einem Bekleidungsgeschäft. Beim Auffüllen der Regale stürzt sie von einer kleinen Leiter und bricht sich den Arm. Der Arbeitgeber meldet den Unfall der BG, doch diese lehnt zunächst ab – mit der Begründung, der Unfall sei „nicht versichert", da Frau S. „privat" Regale umgeräumt habe.

Nach rechtlicher Prüfung stellte sich heraus, dass die Tätigkeit klar zur Arbeit gehörte. Mit Unterstützung einer Anwältin konnte Frau S. Verletztengeld, alle Behandlungskosten und Reha-Leistungen erfolgreich durchsetzen. Insgesamt erhielt sie über mehrere Monate hinweg die ihr zustehenden Leistungen.

Dieses Beispiel zeigt: Auch als Minijobber hast Du Anspruch auf umfassende Unterstützung – Du musst sie nur konsequent einfordern.

rechtsanwalt für arbeitsunfall bg, anwalt für bg unfälle

Mehr zum Thema "Arbeitsunfall bei der BG" liest Du in diesem Beitrag.

5. Teilzeitkräfte und Minijobber: Keine Unterschiede beim Versicherungsschutz

Ob Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt – alle Arbeitnehmer stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Unterschiede gibt es lediglich beim Verdienst und bei der Höhe des Verletztengeldes, nicht aber beim grundsätzlichen Anspruch.

Die BG zahlt also unabhängig davon, wie viele Stunden Du arbeitest oder wie viel Du verdienst. Wichtig ist allein, dass ein Arbeitsverhältnis besteht und der Unfall im Zusammenhang mit der Tätigkeit passiert ist. Selbst bei mehreren Minijobs gleichzeitig bist Du in jedem einzelnen Job über die jeweilige BG versichert.

Wann zahlt die Berufsgenossenschaft nicht?

Die BG kann die Zahlung verweigern, wenn:

  • der Unfall nicht während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg geschah,
  • Du unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standest (Ausnahme: betriebliche Veranlassung),
  • Du den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hast,
  • oder die Tätigkeit privater Natur war (z. B. private Besorgungen während der Arbeitszeit).

In solchen Fällen kann es hilfreich sein, die genaue Unfallsituation anwaltlich prüfen zu lassen – denn oft liegen Fehleinschätzungen vor, die sich mit einer fundierten Argumentation korrigieren lassen. Auch grobe Fahrlässigkeit schließt den Versicherungsschutz nicht grundsätzlich aus.

6. Fazit: Deine Rechte nach einem Arbeitsunfall im Minijob oder in Teilzeit

Auch als Minijobber oder Teilzeitkraft bist Du voll durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Die Berufsgenossenschaft übernimmt Kosten und Leistungen bei einem anerkannten Arbeitsunfall – vom Arztbesuch bis zur Rente. Sollte die BG die Zahlung verweigern, lohnt es sich, rechtliche Unterstützung einzuholen.

Das Wichtigste im Überblick:

7. FAQ: Arbeitsunfall im Minijob oder Teilzeit – häufige Fragen

Ist man als Minijobber bei der BG versichert?

Ja. Jeder Beschäftigte, auch geringfügig Beschäftigte, ist automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Arbeitgeber meldet Dich bei der zuständigen BG an und trägt die Beiträge allein.

Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall im Minijob?

Die Berufsgenossenschaft übernimmt sämtliche Behandlungskosten, Reha-Maßnahmen und das Verletztengeld. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber den Lohn fort (Entgeltfortzahlung).

Was tun, wenn die BG die Leistung ablehnt?

Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und, falls nötig, vor dem Sozialgericht klagen. Eine spezialisierte Anwältin kann Deine Erfolgschancen deutlich erhöhen und die rechtliche Argumentation übernehmen.

Wann zahlt die BG Verletztengeld?

Ab der siebten Woche nach dem Unfall – bis zur vollständigen Genesung oder bis eine Verletztenrente bewilligt wird. Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Regelentgelts.

Gilt der Arbeitsweg auch als versichert?

Ja, Wegeunfälle – also Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit – sind ebenfalls versichert. Dabei spielt es keine Rolle, welches Verkehrsmittel Du nutzt.

Muss ich mich selbst bei der BG anmelden?

Nein, die Anmeldung übernimmt der Arbeitgeber. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Beschäftigten – auch Minijobber – bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.

Was, wenn ich mehrere Minijobs habe?

Du bist in jedem Job über die jeweilige BG des Arbeitgebers abgesichert – entscheidend ist, bei welchem Arbeitgeber der Unfall passiert ist. Jeder Arbeitgeber meldet Dich separat an.

Bildquellennachweis: halfpoint | Canva.com

Homeoffice ist aus unserem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Viele von uns haben sich längst daran gewöhnt, morgens nicht ins Büro zu pendeln, sondern einfach den Laptop aufzuklappen und loszulegen. Aber hast du dir schon mal überlegt, was passiert, wenn du auf dem Weg zu deinem heimischen Schreibtisch ausrutschst? Oder wenn du dir beim Holen von Arbeitsunterlagen etwas verletzt?

Hast Du Fragen zum Thema Arbeitsunfall Homeoffice? Kontaktiere uns gerne telefonisch unter 040 / 5730 8013 oder per E-Mail an ko*****@******aw.de

Die gute Nachricht: Auch im Homeoffice bist du nicht schutzlos. Die gesetzliche Unfallversicherung kann auch hier greifen. Aber – und das ist wichtig – längst nicht jeder Unfall zu Hause ist automatisch ein Arbeitsunfall. Wann genau die Berufsgenossenschaft (BG) einspringt und wann nicht, das schauen wir uns jetzt gemeinsam an.

Das erwartet dich:

1. Was ist ein Wegeunfall im Homeoffice?

Normalerweise denken wir bei einem Wegeunfall an den klassischen Weg zur Arbeit: Fahrradunfall auf dem Weg ins Büro, Sturz an der Bahnhaltestelle oder ein Autounfall auf der Pendlerstrecke. All das fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Aber wie sieht es aus, wenn dein Arbeitsweg nur noch wenige Meter beträgt – vom Schlafzimmer ins Arbeitszimmer? Oder wenn du im Homeoffice arbeitest und dich innerhalb deiner Wohnung bewegst, um arbeitsbezogene Dinge zu erledigen?

Früher war die Rechtslage eindeutig: Wer zu Hause arbeitet, bewegt sich im privaten Bereich – und war damit nicht versichert. Das hat sich geändert. Durch neuere Rechtsprechung und eine klarere Verwaltungspraxis ist heute anerkannt, dass auch Tätigkeiten im Homeoffice unter denselben Versicherungsschutz fallen können wie im Büro. Entscheidend ist, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit besteht.

2. Wann gilt ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall?

Die zentrale Frage lautet immer: War die Handlung, bei der du dich verletzt hast, beruflich veranlasst?

Versichert bist du zum Beispiel, wenn du:

  • deinen Computer einschaltest, um mit der Arbeit zu beginnen
  • E-Mails bearbeitest oder Dokumente ausdruckst
  • mit Kunden oder Kollegen telefonierst
  • Arbeitsunterlagen vom Drucker holst
  • vom Schlafzimmer ins Arbeitszimmer gehst, um deine Arbeit aufzunehmen

Es geht also darum, dass die Handlung betriebsbezogen ist. Stolperst du auf dem Weg zum Drucker, um ein Arbeitsprotokoll auszudrucken? Das kann ein Arbeitsunfall sein. Verletzt du dich beim Tragen von Aktenordnern? Ebenso.

Anders sieht es aus, wenn du gerade etwas Privates machst. Ein Sturz auf dem Weg zur Kaffeemaschine oder zur Küche, um dir ein Frühstück zu machen, gilt nicht als Arbeitsunfall – auch wenn du eigentlich gerade im Homeoffice bist.

Anwalt Berufsgenossenschaft

Mehr zum Thema "Deine Rechte nach einem Arbeitsunfall" liest Du in diesem Beitrag.

Typische Beispiele aus der Praxis

Damit du ein besseres Gefühl dafür bekommst, wann die BG zahlt und wann nicht, hier einige konkrete Situationen:

  • Beispiel 1: Der Weg zur Arbeitsaufnahme
    Du stehst morgens auf, gehst vom Schlafzimmer direkt zu deinem Schreibtisch im Arbeitszimmer und rutschst auf dem Weg auf einem Teppich aus. Dabei brichst du dir den Arm. Das ist ein versicherter Wegeunfall, weil der Weg unmittelbar zur Arbeitsaufnahme führt. Vergleichbar mit dem Weg vom Parkplatz ins Bürogebäude.
  • Beispiel 2: Kaffeepause
    Du verlässt dein Homeoffice-Zimmer, um dir einen Kaffee in der Küche zu holen, und stürzt dabei die Treppe hinunter. Das ist kein Arbeitsunfall. Die Kaffeepause dient deinem persönlichen Bedürfnis und steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit.
  • Beispiel 3: Kinderbetreuung vor Arbeitsbeginn
    Du bringst dein Kind zur Kita, um danach im Homeoffice arbeiten zu können, und wirst auf diesem Weg in einen Verkehrsunfall verwickelt. Dieser Weg ist versichert. Die Rechtsprechung erkennt an, dass die Betreuung von Kindern notwendig ist, um die Arbeit überhaupt aufnehmen zu können – auch im Homeoffice.
  • Beispiel 4: Drucker im Nebenzimmer
    Du druckst ein Dokument für eine Kundenpräsentation aus und verletzt dich beim Gang zum Drucker im Nebenzimmer. Das ist ein Arbeitsunfall, weil der Weg unmittelbar der Erledigung einer beruflichen Aufgabe dient.

Wann du leider nicht versichert bist

So schön der Unfallschutz im Homeoffice auch klingt – er hat klare Grenzen. Nicht versichert bist du bei:

  • Privaten Tätigkeiten: Kochen, Putzen, Einkaufen, private Post holen
  • Privaten Wegen: Der Gang zum Briefkasten für private Post oder in den Keller, um Wäsche aufzuhängen
  • Privaten Pausen: Wenn du eine längere Mittagspause machst und dich dabei verletzt
  • Umwegen ohne beruflichen Bezug: Wenn du auf dem Heimweg einen privaten Abstecher machst

Ein besonders diskutiertes Thema ist der Toilettengang. Im Betrieb ist dieser grundsätzlich versichert, weil er als notwendige Unterbrechung der Arbeit gilt. Im Homeoffice ist die Rechtslage nicht eindeutig geklärt. Einige Gerichte stufen ihn als privat ein, andere gewähren Versicherungsschutz, wenn er während der Arbeitszeit erfolgt. Hier kommt es auf den Einzelfall an.

Ebenfalls nicht versichert: Der Weg zur Küche, um dir etwas zu essen zu holen, oder der Gang zum Balkon, um frische Luft zu schnappen. Das alles sind private Verrichtungen, die nicht unter den Schutz der BG fallen.

3. Das musst du nach einem Unfall tun

Wenn du glaubst, dass du einen Arbeitsunfall im Homeoffice erlitten hast, solltest du schnell und strukturiert vorgehen:

  1. Dokumentiere den Unfall sofort
    Halte fest: Wann genau ist es passiert? Wo warst du? Was hast du gerade gemacht? Gab es Zeugen?
  2. Geh zum Arzt – am besten zum Durchgangsarzt
    Ein Durchgangsarzt ist speziell für die Behandlung von Arbeitsunfällen zugelassen. Die Bescheinigung ist wichtig für die spätere Anerkennung durch die BG
  3. Informiere deinen Arbeitgeber
    Dein Arbeitgeber muss den Unfall an die Berufsgenossenschaft melden. Tu das möglichst schnell – am besten noch am selben Tag.
  4. Sichere Beweise
    Screenshots von E-Mails, Chatverläufe mit Kollegen, Fotos vom Unfallort – all das kann später helfen, den beruflichen Zusammenhang zu belegen.

Nur wenn der berufliche Bezug klar erkennbar ist, wird die BG den Unfall als Arbeitsunfall anerkennen. Und genau hier liegt oft das Problem: Im Homeoffice ist dieser Zusammenhang nicht immer so offensichtlich wie im Büro.

Hast du einen Unfall im Homeoffice erlitten oder Zweifel, ob die BG deinen Fall korrekt bearbeitet? Ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsunfälle kann prüfen, ob der berufliche Zusammenhang gegeben ist, welche Leistungen dir zustehen und dich beim gesamten Verfahren unterstützen.

Kontaktiere uns jetzt!

4. Welche Leistungen dir zustehen

Wird dein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt, übernimmt die Berufsgenossenschaft verschiedene Kosten und Leistungen:

  • Heilbehandlung: Alle Kosten für Ärzte, Krankenhausaufenthalte, Reha und Therapien
  • Verletztengeld: Wenn du längere Zeit arbeitsunfähig bist, erhältst du Verletztengeld (ähnlich dem Krankengeld)
  • Verletztenrente: Bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann dir eine Rente zustehen
  • Wiedereingliederung: Die BG unterstützt dich dabei, wieder ins Arbeitsleben zurückzufinden – etwa durch Umschulungen
  • Übergangsgeld: Während Reha-Maßnahmen gibt es finanzielle Unterstützung

Wichtig: Die BG zahlt kein Schmerzensgeld. Das ist ein häufiges Missverständnis. Schmerzensgeld kannst du nur geltend machen, wenn ein Dritter am Unfall schuld ist – etwa bei einem Verkehrsunfall auf dem Weg zur Kita.

Sollte die BG deinen Antrag ablehnen, heißt das nicht, dass du keine Chance mehr hast. Viele Ablehnungen beruhen auf unklarer Beweislage oder einer falschen Einschätzung der Tätigkeit. Mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung lassen sich viele Fälle doch noch erfolgreich durchsetzen

rechtsanwalt für arbeitsunfall bg, anwalt für bg unfälle

Mehr zum Thema "Arbeitsunfall bei der BG" liest Du in diesem Beitrag.

5. Fazit

  • Versicherungsschutz im Homeoffice besteht – aber nur bei Handlungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit deiner Arbeit stehen
  • Wegeunfälle sind auch zu Hause möglich – etwa auf dem Weg vom Schlafzimmer ins Arbeitszimmer oder zur Kinderbetreuung vor Arbeitsbeginn
  • Private Tätigkeiten sind nicht geschützt – Essen holen, Kaffeepausen oder rein persönliche Erledigungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz
  • Dokumentation ist entscheidend – je besser du den beruflichen Zusammenhang belegen kannst, desto höher sind deine Chancen auf Anerkennung
  • Bei Ablehnung nicht aufgeben – viele zunächst abgelehnte Fälle lassen sich mit anwaltlicher Unterstützung erfolgreich durchsetzen

6. FAQ: Häufige Fragen

Muss ich ein separates Arbeitszimmer haben, damit Unfälle versichert sind?

Nein, du brauchst kein abgetrenntes Arbeitszimmer. Auch wenn du am Küchentisch oder im Wohnzimmer arbeitest, bist du versichert – solange die Tätigkeit berufsbezogen ist. Entscheidend ist nicht der Ort, sondern die Handlung.

Bin ich versichert, wenn ich nachts oder am Wochenende im Homeoffice arbeite?

Ja, der Unfallschutz ist nicht an feste Arbeitszeiten gebunden. Wenn du nachts um 23 Uhr noch E-Mails bearbeitest oder sonntags an einer Präsentation arbeitest und dich dabei verletzt, kann das ein Arbeitsunfall sein. Wichtig ist nur der berufliche Zusammenhang.

Was ist mit dem Weg zur Kinderbetreuung – ist der versichert?

Ja, der Weg zur Kita oder zum Kindergarten kann als versicherter Wegeunfall gelten, wenn er im Zusammenhang mit deiner Berufsausübung steht – also wenn du dein Kind abgibst, um danach im Homeoffice arbeiten zu können.

Wie lange habe ich Zeit, einen Unfall zu melden?

Es gibt keine gesetzliche Frist, aber du solltest den Unfall schnellstmöglich melden – am besten noch am selben Tag. Je länger du wartest, desto schwieriger wird es, den beruflichen Zusammenhang nachzuweisen. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, den Unfall an die BG zu melden

Was tun, wenn die BG den Unfall nicht anerkennt?

Dann solltest du unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Du hast das Recht, Widerspruch einzulegen. Ein spezialisierter Anwalt kann die Entscheidung überprüfen und deine Chancen realistisch einschätzen. Viele Ablehnungen lassen sich erfolgreich anfechten.

Gilt der Unfallschutz auch für Selbstständige und Freiberufler im Homeoffice?

Als Selbstständiger oder Freiberufler bist du nicht automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Du kannst dich aber freiwillig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft versichern. Dann gelten für dich dieselben Regeln wie für Angestellte – und du profitierst vom gleichen umfassenden Schutz bei Arbeitsunfällen.

Bildquellennachweis: AndreyPopov | Canva.com

Ein Arbeitsunfall kann schnell passieren: Du rutschst in der Werkhalle aus, verletzt Dich beim Heben schwerer Lasten oder hast einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Plötzlich bist Du krankgeschrieben, es entstehen Kosten und Dein Alltag steht Kopf.

rechtsanwalt für arbeitsunfall bg, anwalt für bg unfälle
Hast Du Fragen? Kontaktiere uns gerne telefonisch unter 040 / 5730 8013 oder per E-Mail an ko*****@******aw.de

Viele wissen nicht, welche Rechte sie gegenüber der Berufsgenossenschaft (BG) haben. Wenn die BG Leistungen ablehnt oder verzögert, fühlst Du Dich oft allein gelassen.

Genau hier kann ein Rechtsanwalt für Arbeitsunfall BG helfen – er sorgt dafür, dass Du Schmerzensgeld (bei einem Arbeitsunfall mit Fremdverschulden), Schadensersatz und Rentenzahlungen sicher bekommst.

Das erwartet dich:

1. Wann spricht man von einem Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein plötzlich eingetretenes Ereignis, das während der Arbeit, auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstätte oder bei dienstlichen Tätigkeiten passiert. Die Berufsgenossenschaft (BG) ist in Deutschland die zuständige Unfallversicherung und übernimmt in solchen Fällen die Kosten für medizinische Behandlung, Verletztengeld, Rehabilitationsmaßnahmen oder, wenn nötig, Rentenleistungen.

Ein BG-Unfall liegt vor, wenn:

  • die Verletzung während der beruflichen Tätigkeit passiert,
  • der Unfall auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit geschieht,
  • ein Unfall im Rahmen betrieblicher Aktivitäten eintritt, zum Beispiel bei Firmenveranstaltungen.

Darüber hinaus prüft die BG auch, ob der Unfall unmittelbar mit der Arbeit zusammenhängt, ob er von außen verursacht wurde und ob die Verletzung zeitlich klar mit dem Unfallereignis verbunden ist. Nur wenn all diese Kriterien erfüllt sind, werden die entsprechenden Leistungen übernommen.

2. Deine Rechte nach einem BG-Unfall

Wenn Dein Arbeitsunfall anerkannt wird, hast Du Anspruch auf verschiedene Leistungen, die Dich während der Heilung und darüber hinaus absichern:

  • Medizinische Versorgung – alle notwendigen Therapien, Krankenhausaufenthalte, ärztliche Behandlungen, Medikamente und Hilfsmittel, die zur Wiederherstellung Deiner Gesundheit erforderlich sind.
  • Verletztengeld – Ersatz Deines Einkommens während der Arbeitsunfähigkeit, in der Regel ab der ersten Woche nach dem Unfall, solange Du arbeitsunfähig bist.
  • Schmerzensgeld (Bei Arbeitsunfall mit Fremdverschulden) – für körperliche Schmerzen, psychische Belastungen und Einschränkungen durch den Unfall. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzungen und den individuellen Folgen.
  • Rentenleistungen – bei dauerhaften Schäden oder Erwerbsminderung hast Du Anspruch auf eine Unfallrente. Diese kann dauerhaft oder zeitlich befristet gezahlt werden.
  • Rehabilitation – Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung, zum Beispiel Physiotherapie, Umschulungen oder Anpassungen am Arbeitsplatz.

Die Höhe und Dauer der Leistungen hängen von der Schwere der Verletzung, deinem Einkommen und der voraussichtlichen Heilungsdauer ab. Ein Anwalt für BG-Unfälle kann prüfen, welche Ansprüche konkret auf Dich zutreffen, wie Du Widersprüche bei der BG einlegst und welche Unterlagen für eine erfolgreiche Durchsetzung notwendig sind.

Mehr zu unseren Leistungen bei Arbeitsunfällen erfährst Du in diesem Artikel.

3. Was tun, wenn die BG Probleme macht?

Wenn die BG Deinen Arbeitsunfall nicht anerkennt oder Leistungen verzögert, bist Du nicht auf Dich allein gestellt. Ein erfahrener Anwalt für BG-Unfälle kann Dich gezielt unterstützen und dafür sorgen, dass Deine Ansprüche korrekt geprüft und vollständig durchgesetzt werden.

Dabei wird zunächst die Entscheidung der BG gründlich analysiert, um festzustellen, welche Nachweise fehlen oder welche Argumente fehlen, damit der Unfall anerkannt wird.

So werden Deine Ansprüche durchgesetzt:

  • Die Entscheidung der BG prüfen und Widerspruch einlegen – er bewertet die Entscheidung der BG, identifiziert fehlende Unterlagen und reicht alle erforderlichen Unterlagen formell und rechtssicher ein.
  • Dich durch das Verfahren begleiten – Fristen überwachen, den Schriftverkehr mit der BG koordinieren und Dich in allen rechtlichen Fragen unterstützen, um Fehler oder Verzögerungen zu vermeiden.
  • Gutachten prüfen oder einholen – bei komplexen medizinischen Fragen sorgt der Anwalt dafür, dass Nachweise belastbar sind und Deine Ansprüche rechtlich abgesichert werden.

Ein Praxisbeispiel:

Ein Mitarbeiter in der Logistik verletzt sich beim Heben schwerer Kisten am Rücken. Die BG lehnt zunächst den Anspruch auf Schmerzensgeld ab, weil die Verletzung angeblich nicht arbeitsbedingt sei.

So stellst Du sicher, dass keine Leistungen verloren gehen, Fristen eingehalten werden und die BG die Kosten für Behandlung, Verletztengeld oder Schmerzensgeld (Nur bei Arbeitsunfall mit Fremdverschulden) korrekt übernimmt. Mit professioneller Begleitung profitierst Du von strukturierter Unterstützung und erhöhst die Chance, dass Deine Ansprüche vollständig anerkannt werden.

Mit anwaltlicher Unterstützung kann Widerspruch eingelegt, medizinische Nachweise vorgelegt und die gesetzlich zustehende Entschädigung erreicht werden.

4. Wie ein Anwalt Dich nach einem Arbeitsunfall unterstützt

Nach einem Arbeitsunfall kann es schnell kompliziert werden: Entscheidungen der BG müssen geprüft, Fristen eingehalten und Unterlagen korrekt eingereicht werden. Ein Anwalt für BG-Unfälle kann Dich in all diesen Bereichen professionell unterstützen und sicherstellen, dass Deine Rechte gewahrt bleiben.

Zu den wichtigsten Aufgaben eines Anwalts gehören:

Mit fachkundiger Unterstützung stellst Du sicher, dass Du keine Ansprüche verlierst, alle Leistungen korrekt geprüft werden und Du die Unterstützung erhältst, die Dir gesetzlich zusteht. So können Schmerzensgeld, Verletztengeld, Rentenleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen zielgerichtet durchgesetzt werden.

Hast Du einen Arbeitsunfall erlitten oder Zweifel, ob Deine Ansprüche bei der BG korrekt bearbeitet werden? Ein Anwalt für BG-Unfälle kann prüfen, welche Leistungen Dir zustehen, Dich beim Schriftverkehr unterstützen und Dich durch das Verfahren begleiten. Eine unverbindliche Beratung verschafft Dir Klarheit und hilft, Deine Rechte gezielt durchzusetzen.

Kontaktiere uns jetzt!

5. Fazit

Ein Arbeitsunfall kann weitreichende Folgen haben, sowohl gesundheitlich als auch finanziell. Damit Du alle Dir zustehenden Leistungen erhältst und Deine Rechte gewahrt bleiben, ist es sinnvoll, frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsunfall BG kannst Du:

So kannst Du den Prozess strukturiert angehen, unnötigen Stress vermeiden und sicherstellen, dass Deine Ansprüche zügig und vollständig durchgesetzt werden.

6. FAQ: Häufige Fragen zum Thema Anwalt für BG Unfälle

Ist ein schweres Heben ein Arbeitsunfall?

Ja, wenn es zu einer plötzlichen, arbeitsbedingten Verletzung kommt.

Was steht mir bei einem Arbeitsunfall alles zu?

Medizinische Versorgung, Verletztengeld, Schmerzensgeld (Nur bei Arbeitsunfall mit Fremdverschulden) , Rentenleistungen und Rehabilitationsmaßnahmen.

Wer muss einen Arbeitsunfall beweisen?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer dokumentieren gemeinsam den Unfall; die BG prüft die Voraussetzungen.

Was tun, wenn die BG nicht zahlt?

Widerspruch einlegen und Dich von einem erfahrenen Anwalt vertreten lassen.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall?

Die Höhe hängt von der Verletzung und den individuellen Folgen ab; ein Anwalt kann die realistische Summe berechnen.

Welche Ansprüche habe ich bei einem BG-Unfall?

Medizinische Behandlung, Verletztengeld, Schmerzensgeld (Nur bei Arbeitsunfall mit Fremdverschulden), Rentenleistungen und Rehabilitationsmaßnahmen.

Bildquellennachweis: Ton Photograph | Canva.com

Ein unverschuldeter Unfall kann Dein Leben von einer Sekunde auf die andere komplett verändern. Vielleicht hast Du Schmerzen, musst medizinisch behandelt werden, kannst nicht arbeiten – und trotzdem stellt sich die gegnerische Haftpflichtversicherung quer.

Anwalt Schadensersatz
Hast Du Fragen? Kontaktiere uns gerne telefonisch unter 040 / 5730 8013 oder per E-Mail an ko*****@******aw.de

In dieser belastenden Situation brauchst Du jemanden, der sich mit voller Kraft für Deine Rechte einsetzt: einen erfahrenen Anwalt für Schadensersatz.

In diesem Beitrag erfährst Du, welche Ansprüche Dir zustehen, wie wir Dich als spezialisierte Anwältinnen unterstützen können und warum es so wichtig ist, schnell zu handeln. 

Du bekommst außerdem Antworten auf häufig gestellte Fragen und erfährst, wie wir Dir in Hamburg und bundesweit zur Seite stehen – mit Einfühlungsvermögen, Durchsetzungskraft und über 15 Jahren Erfahrung im Schadensersatzrecht.

Das erwartet dich:

  1. Wenn ein Unfall Dein Leben auf den Kopf stellt
  2. Deine Rechte nach einem unverschuldeten Unfall
  3. Welche Kosten kommen auf Dich zu
  4. Der Ablauf: So setzen wir Deine Ansprüche durch
  5. Wann besteht kein Anspruch auf Schadensersatz?
  6. Fazit: Das solltest Du Dir merken
  7. FAQ: Häufige Fragen zum Thema “Anwalt Schadensersatz”

1. Wenn ein Unfall Dein Leben auf den Kopf stellt

Nach einem Unfall bist Du häufig nicht nur körperlich verletzt. Die Situation bringt oft viele Unsicherheiten mit sich. Wer übernimmt die Kosten? Was steht Dir zu? Wie kannst Du sicherstellen, dass Du nicht auf den finanziellen Folgen sitzen bleibst?

Die Realität ist leider oft frustrierend: Viele Versicherungen versuchen, ihre Zahlungsverpflichtungen möglichst gering zu halten. Als Betroffene oder Betroffener hast Du in dieser Lage meist weder die Kraft noch das juristische Wissen, Dich dagegen zu wehren. Genau hier kommen wir ins Spiel – als erfahrene Anwältinnen für Schadensersatz. Wir kümmern uns um Deine Ansprüche, während Du Dich auf Deine Genesung konzentrierst.

Warum ein Anwalt für Schadensersatz so wichtig ist

Ein Anwalt für Schadensersatz kennt die rechtlichen Möglichkeiten genau. Wir wissen, wie Haftpflichtversicherungen arbeiten, mit welchen Argumenten sie versuchen, Zahlungen zu verweigern, und wie wir ihnen wirksam entgegentreten können.

Ohne anwaltliche Unterstützung riskierst Du, dass Dir wichtige Entschädigungen entgehen – einfach weil Fristen versäumt wurden oder Beweise fehlen. Wir sorgen dafür, dass das nicht passiert. Bei ThatsLaw erhältst Du nicht nur rechtlichen Beistand, sondern auch eine persönliche Begleitung durch Deinen gesamten Fall. Wir hören Dir zu, erklären verständlich, was als Nächstes passiert, und übernehmen alle rechtlichen Schritte für Dich, sodass du dich voll und ganz auf Deine Genesung konzentrieren kannst.

Mehr zu unseren Leistungen bei privaten Unfällen erfährst Du in diesem Artikel.

2. Deine Rechte nach einem unverschuldeten Unfall

Viele unserer Mandantinnen und Mandanten sind überrascht, wie viele Ansprüche sie nach einem unverschuldeten Unfall tatsächlich haben. Denn es geht nicht nur um das berühmte „Schmerzensgeld“. Du kannst unter anderem folgende Leistungen geltend machen:

Wir prüfen gemeinsam mit Dir, welche dieser Ansprüche in Deinem Fall relevant sind – und setzen sie konsequent für Dich durch.

Ein Beispiel aus unserer Praxis

Im November 2011 erlitt eine Mandantin bei einem Wegeunfall schwerste Verletzungen, als sie als Fahrradfahrerin von einem LKW erfasst wurde, darunter eine offene Schädelbasisfraktur und ein Schädel-Hirn-Trauma 3. Grades mit erheblichen bleibenden Schäden. 

Symbolbild "Wegeunfall"

Von Dezember 2011 bis Dezember 2022 wurde die Mandantin außergerichtlich und gerichtlich gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners von uns vertreten, um Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall geltend zu machen. Zudem wurde gegenüber der Berufsgenossenschaft eine höhere BG-Rente durchgesetzt.

Dank unserer rechtlichen Betreuung konnten wir für unsere Mandantin eine Schadenersatzzahlung von über 250.000 € sowie eine höhere Unfallrente erzielen.

3. Welche Kosten kommen auf Dich zu?

Die gute Nachricht: Wenn Du unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurdest, muss in den meisten Fällen die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten für Deinen Anwalt übernehmen. Das bedeutet für Dich: Du bekommst professionelle Unterstützung, ohne dass Du Angst vor hohen Anwaltskosten haben musst.

Wir klären alle Kostenfragen offen mit Dir – ganz ohne Kleingedrucktes. Wenn Du möchtest, prüfen wir auch, ob Du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, die zusätzliche Leistungen übernimmt. Und: Unsere Ersteinschätzung ist immer kostenlos.

4. Der Ablauf: So setzen wir Deine Ansprüche durch

Du fragst Dich vielleicht, wie der genaue Ablauf aussieht, wenn Du uns mit der Durchsetzung Deiner Schadensersatzansprüche beauftragst. Hier ein Überblick:

  1. Kostenlose Fallanalyse: Du schilderst uns Deinen Fall – wir sagen Dir, was möglich ist.
  2. Sichtung und Bewertung: Wir prüfen Unterlagen, Beweise, Gutachten und die aktuelle Gesetzeslage.
  3. Schriftliche Anspruchsanmeldung: Wir setzen ein Schreiben an die gegnerische Versicherung auf und fordern alle relevanten Leistungen.
  4. Verhandlungen: Wir führen alle Gespräche mit der Versicherung und versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
  5. Klage (wenn nötig): Zahlt die Versicherung nicht freiwillig, vertreten wir Dich vor Gericht – kompetent, erfahren und durchsetzungsstark.

Du wirst über jeden unserer Schritte informiert und kannst Dich jederzeit mit Fragen an uns wenden.

5. Wann besteht kein Anspruch auf Schadensersatz?

Nicht in jedem Fall besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Wenn Du den Unfall zum Beispiel selbst verschuldet hast oder keine klare Haftung erkennbar ist, kann es schwierig werden, Leistungen durchzusetzen.

Aber: Auch in scheinbar aussichtslosen Fällen lohnt sich eine juristische Prüfung. Manchmal ergibt sich aus Zeugenaussagen, Fotos oder anderen Indizien doch noch eine Möglichkeit, die gegnerische Versicherung in die Pflicht zu nehmen. Wir sagen Dir ehrlich, wie wir Deinen Fall einschätzen – ohne falsche Versprechen.

Unser Versprechen an Dich

Wir wissen, wie belastend die Zeit nach einem Unfall sein kann. Du brauchst keine juristischen Fachwörter und Paragraphen – sondern jemanden, der Dir den Rücken stärkt und auf Augenhöhe mit Dir spricht.

Als erfahrene Anwältinnen für Schadensersatz vertreten wir ausschließlich die Seite der Geschädigten – niemals die der Versicherungen. Wir setzen uns mit ganzem Herzen dafür ein, dass Du bekommst, was Dir zusteht: Entschädigung, Sicherheit und ein Stück Gerechtigkeit.

Du hast einen Unfall erlebt und willst wissen, ob dir Schadensersatz zusteht? Dann zögere nicht. Je früher wir den Fall prüfen, desto besser sind die Erfolgsaussichten. Ruf uns an oder sende uns Deine Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir sind per E-Mail, Telefon oder auch in einem persönlichen Gespräch für Dich da.

Kontaktiere uns jetzt!

6. Fazit: Das solltest Du Dir merken

7. FAQ: Häufige Fragen zum Thema Anwalt Schadensersatz

Was macht ein Anwalt für Schadensersatz genau?

Ein Anwalt prüft Deine Ansprüche, sammelt Beweise, kommuniziert mit der gegnerischen Versicherung und setzt Deine Rechte notfalls auch gerichtlich für Dich durch.

Wer zahlt den Anwalt bei einem unverschuldeten Unfall?

In der Regel übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. Du trägst meist keinen finanziellen Aufwand.

Welche Schäden kann ich geltend machen?

Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Umbaukosten, Pflegeleistungen – und viele mehr.

Wie läuft das Verfahren ab?

Zuerst kommt die kostenlose Fallprüfung. Danach kümmern wir uns um die Anspruchsanmeldung, Verhandlung und – wenn nötig – Klage.

Ab wann lohnt sich ein Anwalt?

Sobald die Versicherung nicht oder nur teilweise zahlt, solltest Du Dich an uns wenden.

Muss ich persönlich in die Kanzlei kommen?

Nein. Wir bieten auch Beratung per Telefon, E-Mail oder Videocall an – ganz, wie es für Dich am besten ist.

Gibt es Fristen?

Ja. Viele Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Melde Dich am besten so früh wie möglich bei uns.

Bildquellennachweis: RossHelen | Canva.com

Ein Arbeitsunfall kann Dein Leben plötzlich auf den Kopf stellen. Schmerzen, Verdienstausfall und Sorgen um die Zukunft belasten viele Betroffene. In solchen Momenten ist die Berufsgenossenschaft (BG) eigentlich da, um zu helfen.

Hast Du Fragen? Kontaktiere uns gerne telefonisch unter 040 / 5730 8013 oder per E-Mail an ko*****@******aw.de

Doch was, wenn Deine Ansprüche abgelehnt werden? Oder wenn Du Dich nicht ausreichend unterstützt fühlst? Ein Anwalt für Berufsgenossenschaft hilft Dir, Deine Rechte durchzusetzen und die Dir zustehenden Leistungen zu erhalten.

In diesem Beitrag erfährst Du, was Du tun kannst, wenn die BG Deinen Unfall nicht anerkennt, welche Ansprüche Dir zustehen und wie ein spezialisierter Anwalt Dich unterstützen kann.

Das erwartet dich:

  1. Was ist ein BG-Unfall?
  2. Was sind Deine Rechte nach einem Arbeitsunfall?
  3. Was tun, wenn die Berufsgenossenschaft den Unfall nicht anerkennt?
  4. Wie ein Anwalt helfen kann
  5. Wann lohnt sich ein Anwalt für Berufsgenossenschaft?
  6. Fazit
  7. Häufige Fragen (FAQ)

1. Was ist ein BG-Unfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich während der Arbeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte ereignet. Die Berufsgenossenschaft ist in Deutschland die zuständige Unfallversicherung und übernimmt in solchen Fällen Kosten für medizinische Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder sogar Rentenleistungen.

Ein BG-Unfall liegt vor, wenn:

Zusätzlich gibt es Berufskrankheiten, die durch langjährige Tätigkeit in bestimmten Berufen entstehen. Diese können ebenfalls von der BG anerkannt werden, wenn nachweisbar ist, dass die Erkrankung auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist. Ein klassisches Beispiel sind Erkrankungen der Lunge durch Arbeiten mit gefährlichen Stoffen.

2. Was sind deine Rechte nach einem Arbeitsunfall?

Nach einem Arbeitsunfall stehen Dir verschiedene Leistungen zu, darunter:

Diese Ansprüche durchzusetzen, kann sich als schwierig erweisen, insbesondere wenn die Berufsgenossenschaft eine ablehnende Haltung einnimmt.

Wir sind darauf spezialisiert, Geschädigten in solchen Situationen zu helfen. Die Kanzlei prüft Deinen Fall genau, setzt sich mit der BG auseinander und sorgt dafür, dass Dir keine Leistungen vorenthalten werden. 

Mehr zu unseren Leistungen bei Arbeitsunfällen erfährst Du in diesem Artikel.

3. Was tun, wenn die Berufsgenossenschaft den Unfall nicht anerkennt?

Nicht selten lehnt die BG einen Arbeitsunfall ab oder erkennt nicht alle Ansprüche an. In solchen Fällen solltest Du folgende Schritte unternehmen:

  1. Widerspruch einlegen: Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid der BG einlegen.
  2. Medizinische Gutachten anfordern: Falls die BG Zweifel an der Arbeitsunfallbedingtheit hat, kann ein unabhängiges Gutachten helfen.
  3. Anwalt für Berufsgenossenschaft einschalten: Ein erfahrener Anwalt kennt die rechtlichen Möglichkeiten und hilft Dir, Deine Ansprüche durchzusetzen.
  4. Dokumentation führen: Halte alle relevanten Dokumente und Korrespondenzen mit der BG sorgfältig fest. Dies kann helfen, später Argumente zu untermauern.
  5. Zeugen benennen: Falls Kollegen oder andere Zeugen den Unfall beobachtet haben, können deren Aussagen helfen, die Sachlage zu klären.

4. Wie ein Anwalt helfen kann

Die Auseinandersetzung mit der BG kann kompliziert sein. Ein Anwalt für Berufsgenossenschaft unterstützt Dich bei:

Viele Betroffene sind zunächst ratlos, wenn ihnen Leistungen verweigert werden. Doch wie die Praxisbeispiele zeigen, gibt es Wege, sich erfolgreich gegen die Entscheidung der BG zu wehren.

Beispiele aus der Praxis

Michael, 42, arbeitet als Elektriker und stürzt bei der Arbeit von einer Leiter. Trotz schwerer Knieverletzung erkennt die BG den Unfall nicht als Arbeitsunfall an. Erst mit anwaltlicher Hilfe gelingt es, Schmerzensgeld und eine Verletztenrente durchzusetzen.

Lisa, 36, leidet unter einer chronischen Wirbelsäulenerkrankung durch jahrelange Tätigkeit als Pflegekraft. Ihr Antrag auf Anerkennung als Berufskrankheit wird abgelehnt. Durch einen spezialisierten Anwalt kann sie jedoch eine Rentenzahlung erwirken.

Thomas, 55, hat eine Lungenerkrankung aufgrund jahrelanger Arbeit in einer Lackiererei. Die BG weigert sich, die Erkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen. Erst nach einem langwierigen Rechtsstreit mit Unterstützung eines Anwalts erhält Thomas die ihm zustehende Rente.

Ein spezialisierter Anwalt kann oft bereits mit einem gut begründeten Widerspruch oder einem fundierten medizinischen Gutachten eine Anerkennung des Unfalls oder der Berufskrankheit erreichen. Falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, begleitet ein erfahrener Anwalt seine Mandanten durch den gesamten Prozess und sorgt dafür, dass ihre Rechte nicht untergehen.

5. Wann lohnt sich ein Anwalt für Berufsgenossenschaft?

Nicht jeder Fall erfordert direkt eine anwaltliche Unterstützung. Doch in folgenden Situationen kann ein spezialisierter Anwalt sinnvoll sein:

Ein Anwalt nimmt Dir den rechtlichen Druck ab und sorgt dafür, dass Deine Ansprüche professionell und effektiv durchgesetzt werden.

Wenn Du Dich unsicher fühlst, ob Du gegen eine Entscheidung der Berufsgenossenschaft vorgehen solltest, ist eine unverbindliche Erstberatung der richtige Schritt. ThatsLaw bietet Dir eine fundierte Einschätzung Deiner Chancen und zeigt Dir klare Handlungsmöglichkeiten auf. Zögere nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen - oft entscheidet die richtige Strategie über den Erfolg Deiner Ansprüche.

Kontaktiere uns jetzt!

6. Fazit

7. Häufige Fragen (FAQ)

Welcher Anwalt hilft gegen die Berufsgenossenschaft?

Ein Anwalt für Personenschadensrecht mit Erfahrung im Berufsgenossenschaftsrecht ist hier der richtige Ansprechpartner.

Was tun, wenn die BG meinen Arbeitsunfall nicht anerkennt?

Lege Widerspruch ein und kontaktiere einen Anwalt, um Deine Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

Kann die BG meinen Arbeitsunfall einfach ablehnen?

Ja, allerdings muss eine nachvollziehbare Begründung vorliegen. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist.

Welche Leistungen stehen mir nach einem Arbeitsunfall zu?

Du hast Anspruch auf medizinische Behandlungen, Reha, Verletztengeld und unter Umständen eine Verletztenrente.

Wie lange habe ich Zeit, Widerspruch gegen eine Ablehnung der BG einzulegen?

Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids.

Was kostet ein Anwalt für Berufsgenossenschaftsrecht?

Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab. In vielen Fällen gibt es die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung.

Wie kann ich einen Termin mit einem Anwalt vereinbaren?

Kontaktiere uns unverbindlich über unsere Website oder rufe uns direkt an. Wir beraten Dich zu den nächsten Schritten und helfen Dir, Deine Rechte durchzusetzen.

Bildquellennachweis: chanuth | Canva.com

Kontaktiere uns!

Kontaktiere uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung und erfahre, wie wir Dich unterstützen können.
Jetzt unverbindlich beraten lassen!
phonecross