Arbeitsunfall trotz Teilzeit oder Minijob – Anspruch auf BG-Leistungen

Anja Matthies

Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit – und schon ist es passiert: Ein Sturz im Supermarkt, eine Verletzung beim Servieren oder ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Doch was gilt, wenn Du in Teilzeit oder einem Minijob arbeitest? Viele glauben, dass sie in solchen Fällen keinen Anspruch auf Leistungen der Berufsgenossenschaft (BG) haben. Das ist ein Irrtum

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Auch Teilzeitkräfte und Minijobber sind gesetzlich unfallversichert – mit denselben Rechten wie Vollzeitbeschäftigte. Im Folgenden erfährst Du, wann Du Anspruch auf Leistungen der BG hast, wer die Kosten trägt und welche Schritte nach einem Arbeitsunfall wichtig sind.

Das erwartet dich:

1. Was gilt als Arbeitsunfall – und wann greift die gesetzliche Unfallversicherung?

Ein Arbeitsunfall liegt immer dann vor, wenn sich ein Unfall in unmittelbarem Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit ereignet. Das gilt auch für Teilzeit- und Minijobber – unabhängig von der Höhe des Einkommens oder der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Beschäftigungsform spielt dabei keine Rolle.

Typische Beispiele für versicherte Arbeitsunfälle:

  • Du rutschst im Büro auf einer nassen Stelle aus und verletzt Dich am Knie.
  • Du arbeitest als Aushilfe in einem Café und verbrennst Dich an heißem Wasser.
  • Du verunglückst auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit (sogenannter Wegeunfall).
  • Du stolperst beim Warenauffüllen im Einzelhandel und brichst Dir den Arm

In all diesen Fällen handelt es sich um einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Zuständig ist immer die Berufsgenossenschaft (BG) des Arbeitgebers – egal, ob Du Vollzeit, Teilzeit oder in einem 556-Euro-Minijob beschäftigt bist.

2. Bin ich als Minijobber oder Teilzeitkraft unfallversichert?

Ja! Auch wenn Du nur wenige Stunden pro Woche arbeitest oder in einem 556-Euro-Job beschäftigt bist – Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, Dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Diese Pflicht besteht vom ersten Arbeitstag an.

Damit bist Du automatisch unfallversichert, ohne dass Du selbst Beiträge zahlen musst. Die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber. Der Schutz gilt:

  • während der gesamten Arbeitszeit,
  • auf dem direkten Arbeitsweg (hin und zurück),
  • und bei Tätigkeiten, die im Interesse des Arbeitgebers stehen (z. B. Botengänge, Dienstfahrten).

Nicht versichert bist Du dagegen bei rein privaten Tätigkeiten – etwa, wenn Du in der Pause private Einkäufe erledigst oder Umwege für persönliche Erledigungen machst. Auch bei Abweichungen vom direkten Arbeitsweg aus privaten Gründen entfällt der Versicherungsschutz.

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Mehr zum Thema "Arbeitsunfall im Homeoffice" liest Du in diesem Beitrag.

3. Arbeitsunfall Minijob - Teilzeit: Wer zahlt?

Nach einem Arbeitsunfall übernimmt die Berufsgenossenschaft alle notwendigen Kosten – unabhängig von der Arbeitszeit oder dem Einkommen. Der Versicherungsschutz ist umfassend und beinhaltet:

  • Arzt- und Krankenhauskosten (inkl. Notfallbehandlung und stationärer Aufenthalt)
  • Reha- und Therapiekosten (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie)
  • Medikamente und Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Bandagen)
  • Verletztengeld (ähnlich wie Krankengeld)
  • Verletztenrente bei dauerhaften Schäden oder Erwerbsminderung
  • Umschulungsmaßnahmen, falls Du nicht mehr in Deinem bisherigen Beruf arbeiten kannst

Der Arbeitgeber zahlt in den ersten sechs Wochen den Lohn weiter (Entgeltfortzahlung), danach springt die BG mit dem Verletztengeld ein. Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Regelentgelts, darf aber das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen.

Was tun nach einem Arbeitsunfall? – Die ersten Schritte

Nach einem Arbeitsunfall ist schnelles und richtiges Handeln wichtig. Hier die wichtigsten Schritte:

  1. Unfall sofort melden: informiere Deinen Arbeitgeber umgehend. Er ist zur Unfallanzeige verpflichtet.
  2. Zum Durchgangsarzt gehen: das ist ein speziell zugelassener Arzt für BG-Fälle (D-Arzt). Er entscheidet über die weitere Behandlung.
  3. Unfall dokumentieren: halte fest, wann, wo und wie der Unfall passiert ist. Mache nach Möglichkeit Fotos.
  4. Zeugen benennen, falls vorhanden. Kolleginnen oder Kunden können wichtige Aussagen machen.
  5. BG-Unfallanzeige prüfen – der Arbeitgeber muss die Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft weiterleiten. Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit ist dies Pflicht.

Tipp: Wenn Du unsicher bist, ob Dein Unfall als Arbeitsunfall gilt oder die BG die Leistung ablehnt, solltest Du rechtlichen Rat einholen. Die Erfahrung zeigt: Gerade bei Minijobbern lehnt die BG Ansprüche häufiger ab, weil sie die berufliche Veranlassung des Unfalls anzweifelt.

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Wenn die Berufsgenossenschaft Deine Ansprüche ablehnt oder Du unsicher bist, welche Leistungen Dir zustehen, dann unterstützen wir von ThatsLaw Dich.

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4. Was ist, wenn die BG die Leistung ablehnt?

Nicht selten argumentieren Berufsgenossenschaften, dass kein Arbeitsunfall vorliege – zum Beispiel, weil der Unfall angeblich auf private Ursachen zurückzuführen sei oder die Tätigkeit nicht versichert war. Solche Ablehnungen sind oft nicht gerechtfertigt.

Wenn Deine Ansprüche abgelehnt werden, hast Du folgende Möglichkeiten:

  • Widerspruch gegen den Bescheid einlegen (Frist: ein Monat nach Zustellung)
  • gegebenenfalls Klage vor dem Sozialgericht erheben (kostenfrei, kein Anwaltszwang)

Ein erfahrener Anwalt kann hier entscheidend helfen, die Unfallursache richtig darzustellen, medizinische Gutachten zu prüfen und Deinen Anspruch auf Verletztengeld, Reha-Leistungen oder Rente durchzusetzen. Oft macht die fachkundige Argumentation den entscheidenden Unterschied.

Beispiel aus der Praxis: Arbeitsunfall im Minijob

Frau S. arbeitet auf 556-Euro-Basis in einem Bekleidungsgeschäft. Beim Auffüllen der Regale stürzt sie von einer kleinen Leiter und bricht sich den Arm. Der Arbeitgeber meldet den Unfall der BG, doch diese lehnt zunächst ab – mit der Begründung, der Unfall sei „nicht versichert", da Frau S. „privat" Regale umgeräumt habe.

Nach rechtlicher Prüfung stellte sich heraus, dass die Tätigkeit klar zur Arbeit gehörte. Mit Unterstützung einer Anwältin konnte Frau S. Verletztengeld, alle Behandlungskosten und Reha-Leistungen erfolgreich durchsetzen. Insgesamt erhielt sie über mehrere Monate hinweg die ihr zustehenden Leistungen.

Dieses Beispiel zeigt: Auch als Minijobber hast Du Anspruch auf umfassende Unterstützung – Du musst sie nur konsequent einfordern.

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Mehr zum Thema "Arbeitsunfall bei der BG" liest Du in diesem Beitrag.

5. Teilzeitkräfte und Minijobber: Keine Unterschiede beim Versicherungsschutz

Ob Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt – alle Arbeitnehmer stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Unterschiede gibt es lediglich beim Verdienst und bei der Höhe des Verletztengeldes, nicht aber beim grundsätzlichen Anspruch.

Die BG zahlt also unabhängig davon, wie viele Stunden Du arbeitest oder wie viel Du verdienst. Wichtig ist allein, dass ein Arbeitsverhältnis besteht und der Unfall im Zusammenhang mit der Tätigkeit passiert ist. Selbst bei mehreren Minijobs gleichzeitig bist Du in jedem einzelnen Job über die jeweilige BG versichert.

Wann zahlt die Berufsgenossenschaft nicht?

Die BG kann die Zahlung verweigern, wenn:

  • der Unfall nicht während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg geschah,
  • Du unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standest (Ausnahme: betriebliche Veranlassung),
  • Du den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hast,
  • oder die Tätigkeit privater Natur war (z. B. private Besorgungen während der Arbeitszeit).

In solchen Fällen kann es hilfreich sein, die genaue Unfallsituation anwaltlich prüfen zu lassen – denn oft liegen Fehleinschätzungen vor, die sich mit einer fundierten Argumentation korrigieren lassen. Auch grobe Fahrlässigkeit schließt den Versicherungsschutz nicht grundsätzlich aus.

6. Fazit: Deine Rechte nach einem Arbeitsunfall im Minijob oder in Teilzeit

Auch als Minijobber oder Teilzeitkraft bist Du voll durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Die Berufsgenossenschaft übernimmt Kosten und Leistungen bei einem anerkannten Arbeitsunfall – vom Arztbesuch bis zur Rente. Sollte die BG die Zahlung verweigern, lohnt es sich, rechtliche Unterstützung einzuholen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Auch Minijobber und Teilzeitkräfte sind bei Arbeitsunfällen unfallversichert.
  • Der Arbeitgeber meldet Dich automatisch bei der BG an und trägt die Beiträge.
  • Nach dem Unfall: sofort melden, zum Durchgangsarzt gehen, alles dokumentieren.
  • Die BG zahlt Arztkosten, Reha, Verletztengeld und bei Bedarf eine Verletztenrente.
  • Ablehnung? Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – am besten mit anwaltlicher Hilfe.
  • Auch Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg sind versichert (Wegeunfälle).
  • Die Minijob-Grenze liegt (Stand 2025) bei 556 Euro monatlich – der Versicherungsschutz ist davon unabhängig.

7. FAQ: Arbeitsunfall im Minijob oder Teilzeit – häufige Fragen

Ist man als Minijobber bei der BG versichert?

Ja. Jeder Beschäftigte, auch geringfügig Beschäftigte, ist automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Arbeitgeber meldet Dich bei der zuständigen BG an und trägt die Beiträge allein.

Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall im Minijob?

Die Berufsgenossenschaft übernimmt sämtliche Behandlungskosten, Reha-Maßnahmen und das Verletztengeld. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber den Lohn fort (Entgeltfortzahlung).

Was tun, wenn die BG die Leistung ablehnt?

Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und, falls nötig, vor dem Sozialgericht klagen. Eine spezialisierte Anwältin kann Deine Erfolgschancen deutlich erhöhen und die rechtliche Argumentation übernehmen.

Wann zahlt die BG Verletztengeld?

Ab der siebten Woche nach dem Unfall – bis zur vollständigen Genesung oder bis eine Verletztenrente bewilligt wird. Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Regelentgelts.

Gilt der Arbeitsweg auch als versichert?

Ja, Wegeunfälle – also Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit – sind ebenfalls versichert. Dabei spielt es keine Rolle, welches Verkehrsmittel Du nutzt.

Muss ich mich selbst bei der BG anmelden?

Nein, die Anmeldung übernimmt der Arbeitgeber. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Beschäftigten – auch Minijobber – bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.

Was, wenn ich mehrere Minijobs habe?

Du bist in jedem Job über die jeweilige BG des Arbeitgebers abgesichert – entscheidend ist, bei welchem Arbeitgeber der Unfall passiert ist. Jeder Arbeitgeber meldet Dich separat an.

Bildquellennachweis: halfpoint | Canva.com

Über den Autor
Anja Matthies ist seit mehr als 15 Jahren als Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Personenschadensrechts tätig. Dabei begleitet und vertretet sie Unfallopfer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Daneben steht sie auch Arbeitnehmern zur Seite, die auf dem Weg zur Arbeit, auf dem Heimweg oder im anderen Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung einen Unfall erlitten haben, der dazu geführt hat, dass sie ihren Beruf nicht mehr wie zuvor oder gar nicht mehr ausüben können.
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