Durchgangsarzt (D-Arzt): Welche Rechte hast Du nach einem Arbeitsunfall?

Anja Matthies

Ein Arbeitsunfall passiert oft plötzlich. Ein Sturz auf der Baustelle, eine Verletzung im Lager oder ein Unfall an einer Maschine – und von einem Moment auf den anderen geht es nicht mehr nur um Schmerzen, sondern auch um Arzttermine, Krankmeldungen und die Berufsgenossenschaft (BG). Viele Betroffene hören dann zum ersten Mal den Begriff „Durchgangsarzt“ oder kurz „D-Arzt“.

Durchgangsarzt (D-Arzt) Patient mit Armbinde beim Arzt
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Doch was genau macht ein D-Arzt eigentlich? Musst Du wirklich zu diesem Arzt gehen? Kannst Du den Arzt wechseln? Und was passiert, wenn Deine Beschwerden nicht ernst genommen werden?

Gerade nach einem Arbeitsunfall fühlen sich viele Menschen verunsichert. Genau deshalb ist es wichtig, Deine Rechte zu kennen. Denn der Durchgangsarzt spielt bei der Anerkennung und Behandlung Deines Arbeitsunfalls eine zentrale Rolle.

Im Folgenden erfährst Du, wann ein D-Arzt vorgeschrieben ist, welche Aufgaben er hat und wie Du Dich gegen Fehler oder Probleme bei der Behandlung wehren kannst.

Das erwartet dich:

Was ist ein Durchgangsarzt (D-Arzt)?

Ein Durchgangsarzt ist ein speziell zugelassener Facharzt für Unfallchirurgie oder Orthopädie. Er arbeitet eng mit der Berufsgenossenschaft zusammen und übernimmt die medizinische Erstversorgung nach einem Arbeitsunfall.

Der D-Arzt entscheidet unter anderem:

  • welche Verletzungen vorliegen,
  • welche Behandlung notwendig ist,
  • ob weitere Untersuchungen erforderlich sind,
  • wie lange Du arbeitsunfähig bist,
  • und ob besondere Maßnahmen der BG notwendig werden.

Außerdem erstellt er den sogenannten D-Arzt-Bericht. Dieser Bericht ist für die Berufsgenossenschaft besonders wichtig. Er dient häufig als Grundlage für spätere Entscheidungen über Verletztengeld, Reha-Leistungen oder eine mögliche Verletztenrente.

Viele Betroffene unterschätzen, wie entscheidend dieser erste Arzttermin sein kann. Werden Beschwerden nicht richtig dokumentiert oder Verletzungen zu harmlos eingeschätzt, kann das später große Probleme verursachen.

Wann musst Du nach einem Arbeitsunfall zum D-Arzt?

Nicht jede kleine Verletzung erfordert sofort einen D-Arzt. Bei leichten Verletzungen reicht zunächst oft auch der Hausarzt.

Ein Besuch beim Durchgangsarzt ist jedoch notwendig, wenn:

  • Deine Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinausgeht,
  • die Verletzung schwerer ist,
  • Heil- oder Hilfsmittel benötigt werden,
  • oder eine besondere Behandlung erforderlich erscheint.

In vielen Unternehmen wird der verletzte Arbeitnehmer direkt an einen D-Arzt überwiesen. Das passiert häufig noch am selben Tag.

Wichtig ist dabei: Je schneller Du einen D-Arzt aufsuchst, desto besser lässt sich der Zusammenhang zwischen Unfall und Verletzung nachweisen. Wartest Du zu lange, kann die BG später behaupten, die Beschwerden hätten andere Ursachen.

Welche Aufgaben hat der D-Arzt?

Der Durchgangsarzt übernimmt weit mehr als nur die erste Behandlung. Er begleitet häufig den gesamten Heilungsverlauf nach dem Arbeitsunfall.

Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Untersuchung und Diagnose der Verletzung
  • Dokumentation des Unfallhergangs
  • Entscheidung über die weitere Behandlung
  • Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Überwachung des Heilungsverlaufs
  • Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft

Besonders wichtig ist die Dokumentation. Der D-Arzt hält fest, welche Beschwerden unmittelbar nach dem Unfall bestanden haben. Diese Angaben spielen später oft eine entscheidende Rolle.

Gerade bei Rückenverletzungen, Schulterproblemen oder psychischen Beschwerden kommt es häufig zu Streitigkeiten mit der BG. Oft behauptet die Berufsgenossenschaft später, die Beschwerden seien nicht unfallbedingt oder bereits vorher vorhanden gewesen.

Deshalb solltest Du beim Arzttermin alle Beschwerden genau schildern – auch dann, wenn sie zunächst harmlos erscheinen.

Welche Rechte hast Du als Patient?

Auch nach einem Arbeitsunfall hast Du wichtige Patientenrechte. Viele Betroffene glauben, sie müssten jede Entscheidung des D-Arztes einfach akzeptieren. Das stimmt nicht.

Du hast unter anderem das Recht auf:

  • eine verständliche Aufklärung über Diagnose und Behandlung,
  • eine sorgfältige Untersuchung,
  • Einsicht in Deine Unterlagen,
  • eine angemessene medizinische Versorgung,
  • und eine respektvolle Behandlung.

Außerdem darfst Du Fragen stellen und Dir eine zweite ärztliche Meinung einholen.

Wichtig zu wissen: Auch wenn der D-Arzt eng mit der Berufsgenossenschaft zusammenarbeitet, bleibt er Arzt und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Trotzdem berichten viele Betroffene, dass sie sich unter Druck gesetzt fühlen. Manche haben den Eindruck, ihre Beschwerden würden heruntergespielt oder sie würden zu früh wieder arbeitsfähig geschrieben.

Deshalb solltest Du jede Untersuchung aufmerksam begleiten und Beschwerden niemals verharmlosen.

Kannst Du den Durchgangsarzt wechseln?

Ja, ein Wechsel des D-Arztes ist grundsätzlich möglich.

Das kann sinnvoll sein, wenn:

  • Du Dich nicht ernst genommen fühlst,
  • das Vertrauensverhältnis gestört ist,
  • die Behandlung fehlerhaft erscheint,
  • oder Deine Beschwerden nicht ausreichend untersucht werden.

Allerdings akzeptiert die Berufsgenossenschaft einen Wechsel nicht immer ohne Weiteres. Deshalb sollte der Wechsel nachvollziehbar begründet werden.

Gerade bei schweren Verletzungen oder langfristigen Beschwerden kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Ein erfahrener Anwalt kann prüfen, wie der Wechsel gegenüber der BG richtig begründet wird und welche Rechte Dir zustehen.

Was tun, wenn der D-Arzt Deine Beschwerden nicht ernst nimmt?

Viele Probleme entstehen bereits in den ersten Tagen nach dem Arbeitsunfall. Beschwerden werden nicht vollständig dokumentiert, Schmerzen unterschätzt oder Betroffene zu früh wieder arbeitsfähig geschrieben.

Das kann später große Auswirkungen haben.

Denn wenn bestimmte Beschwerden nicht im D-Arzt-Bericht auftauchen, behauptet die BG später häufig, diese hätten nichts mit dem Arbeitsunfall zu tun.

Wichtig ist deshalb:

  1. Beschreibe alle Beschwerden möglichst genau
  2. Bewahre Arztberichte und Befunde auf
  3. Dokumentiere Schmerzen und Einschränkungen
  4. Hole bei Unsicherheit eine zweite Meinung ein
  5. Suche frühzeitig rechtliche Unterstützung

Gerade bei komplizierten Verletzungen entscheidet eine gute Dokumentation oft über den Erfolg des gesamten BG-Verfahrens.

Beispiel aus der Praxis

Herr K. arbeitet als Lagerist. Beim Tragen schwerer Ware stürzt er und verletzt sich an der Schulter. Der D-Arzt diagnostiziert zunächst nur eine Prellung und schreibt ihn für wenige Tage krank.

Die Schmerzen bleiben jedoch bestehen. Wochen später zeigt ein MRT einen Sehnenriss. Die Berufsgenossenschaft weigert sich zunächst, die Beschwerden vollständig anzuerkennen. Begründung: Die schwere Verletzung sei im ersten Bericht nicht dokumentiert worden.

Erst mit anwaltlicher Unterstützung konnte nachgewiesen werden, dass die Beschwerden unmittelbar auf den Arbeitsunfall zurückzuführen waren. Am Ende übernahm die BG die Behandlungskosten und weitere Leistungen.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Untersuchung und Dokumentation von Anfang an ist.

Probleme mit dem D-Arzt oder der Berufsgenossenschaft?

Die Anwältinnen von ThatsLaw unterstützen Dich dabei, Deine Rechte nach einem Arbeitsunfall durchzusetzen. Gemeinsam prüfen wir Deine Unterlagen, bewerten Deine Erfolgsaussichten und begleiten Dich gegenüber der Berufsgenossenschaft.

 

 

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Welche Fehler solltest Du vermeiden?

Nach einem Arbeitsunfall passieren vielen Betroffenen typische Fehler, die später Probleme verursachen können.

Dazu gehören:

  • zu spätes Aufsuchen eines D-Arztes,
  • ungenaue Schilderung der Beschwerden,
  • fehlende Dokumentation,
  • vorschnelle Zustimmung zu ärztlichen Einschätzungen,
  • oder das Ignorieren anhaltender Schmerzen.

Gerade in den ersten Tagen nach dem Unfall werden wichtige Weichen gestellt. Deshalb solltest Du jede Untersuchung ernst nehmen und Beschwerden niemals herunterspielen.

Welche Leistungen übernimmt die Berufsgenossenschaft?

Wird der Arbeitsunfall anerkannt, übernimmt die Berufsgenossenschaft verschiedene Leistungen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Arzt- und Krankenhauskosten
  • Medikamente und Hilfsmittel
  • Physiotherapie und Reha
  • Verletztengeld
  • Leistungen zur Wiedereingliederung
  • Verletztenrente bei dauerhaften Schäden

Der D-Arzt spielt dabei eine zentrale Rolle. Seine Berichte beeinflussen häufig, welche Leistungen die BG später bewilligt oder ablehnt.

Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?

Sobald die Berufsgenossenschaft Leistungen ablehnt, Beschwerden anzweifelt oder Probleme mit dem D-Arzt entstehen, solltest Du rechtliche Unterstützung in Betracht ziehen.

Das gilt besonders, wenn:

  • Deine Verletzungen nicht vollständig anerkannt werden,
  • die BG Leistungen kürzt,
  • Beschwerden als „nicht unfallbedingt“ eingestuft werden,
  • oder langfristige Schäden drohen.

Ein spezialisierter Anwalt kann Arztberichte prüfen, Widersprüche einlegen und Deine Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft durchsetzen.

Gerade bei schweren Verletzungen oder dauerhaften Folgen lohnt sich frühzeitige Unterstützung oft entscheidend.

Auch in komplexen Fällen mit langfristigen Unfallfolgen unterstützt ThatsLaw Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft.

Fazit

Der Durchgangsarzt spielt nach einem Arbeitsunfall eine entscheidende Rolle. Seine Einschätzung beeinflusst oft den gesamten weiteren Verlauf des BG-Verfahrens. Deshalb ist es wichtig, Deine Rechte zu kennen und Beschwerden frühzeitig korrekt dokumentieren zu lassen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Der D-Arzt ist bei vielen Arbeitsunfällen verpflichtend.
  • Seine Berichte sind entscheidend für Leistungen der BG.
  • Du hast Rechte als Patient und darfst Fragen stellen.
  • Ein Arztwechsel ist grundsätzlich möglich.
  • Fehler bei der Dokumentation können später Probleme verursachen.
  • Bei Streitigkeiten mit der BG kann anwaltliche Hilfe sinnvoll sein.
  • Schnelles Handeln verbessert oft die Erfolgschancen.

FAQ – Häufige Fragen zum Durchgangsarzt nach einem Arbeitsunfall

Muss ich nach jedem Arbeitsunfall zum D-Arzt?

Nein. Bei kleineren Verletzungen reicht zunächst oft der Hausarzt. Ein D-Arzt wird meist notwendig, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert oder eine besondere Behandlung erforderlich ist.

Kann ich mir den D-Arzt selbst aussuchen?

Ja. Du kannst grundsätzlich selbst entscheiden, welchen zugelassenen D-Arzt Du aufsuchst.

Was passiert, wenn ich nicht zum D-Arzt gehe?

Das kann Probleme mit der Berufsgenossenschaft verursachen. Vor allem spätere Beschwerden lassen sich dann oft schwerer nachweisen.

Darf ich den D-Arzt wechseln?

Ja, ein Wechsel ist möglich. Dafür sollte es jedoch nachvollziehbare Gründe geben, etwa mangelndes Vertrauen oder Unzufriedenheit mit der Behandlung.

Übernimmt die BG auch Reha und Physiotherapie?

Ja. Wenn der Arbeitsunfall anerkannt wird, übernimmt die Berufsgenossenschaft häufig auch Reha-Maßnahmen, Therapien und Hilfsmittel.

Kann ein Anwalt bei Problemen mit der BG helfen?

Ja. Ein spezialisierter Anwalt kann Widersprüche einlegen, medizinische Unterlagen prüfen und Deine Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft durchsetzen.

Bildquellennachweis: KI-generiertes Bild | Chatgpt.com

Über den Autor
Anja Matthies ist seit mehr als 15 Jahren als Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Personenschadensrechts tätig. Dabei begleitet und vertretet sie Unfallopfer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Daneben steht sie auch Arbeitnehmern zur Seite, die auf dem Weg zur Arbeit, auf dem Heimweg oder im anderen Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung einen Unfall erlitten haben, der dazu geführt hat, dass sie ihren Beruf nicht mehr wie zuvor oder gar nicht mehr ausüben können.
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