Ein Arbeitsunfall kommt oft plötzlich. Von einem Moment auf den anderen bist Du verletzt, kannst nicht mehr arbeiten und musst Dich mit Arztterminen, Schmerzen und Unsicherheit auseinandersetzen. Neben der gesundheitlichen Belastung stellt sich schnell eine existenzielle Frage: Wie geht es finanziell weiter, wenn ich länger arbeitsunfähig bin?

Nach den ersten Wochen der Entgeltfortzahlung übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft (BG) die Zahlung des sogenannten Verletztengeldes. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass gerade beim Verletztengeld viele Probleme entstehen. Zahlungen verzögern sich, werden gekürzt oder plötzlich eingestellt.
Dieser Beitrag erklärt Dir verständlich, wann Du Anspruch auf Verletztengeld hast, wie lange es gezahlt wird und worauf Du achten solltest, wenn es Schwierigkeiten mit dem Unfallversicherungsträger gibt.
Das Verletztengeld ist eine Geldleistung der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 45 SGB VII. Es soll den Verdienstausfall ausgleichen, wenn Du nach einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit arbeitsunfähig bist.
Wichtig ist die Abgrenzung: Das Verletztengeld ist kein Krankengeld. Während Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt wird, stammt das Verletztengeld ausschließlich von der Berufsgenossenschaft als zuständigem Unfallversicherungsträger. Die rechtlichen Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen unterscheiden sich deutlich.
Ziel des Verletztengeldes ist es, Deine wirtschaftliche Existenz während der Heilbehandlung zu sichern, bis Du entweder wieder arbeitsfähig bist oder eine andere Leistung – etwa eine Verletztenrente oder Übergangsgeld – in Betracht kommt.
Ein Anspruch auf Verletztengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
In der Regel zahlt der Arbeitgeber zunächst sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Ab dem darauffolgenden Tag übernimmt die Berufsgenossenschaft die Zahlung des Verletztengeldes.
Entscheidend ist dabei, dass Deine Arbeitsunfähigkeit weiterhin unfallbedingt ist. Genau an diesem Punkt entstehen häufig Konflikte, weil die BG den Zusammenhang zwischen Beschwerden und Unfall infrage stellt – oft nach einer medizinischen Begutachtung durch einen D-Arzt oder Gutachter der Berufsgenossenschaft.

Alles zum Thema Wegeunfall und welche Leistungen die BG übernimmt liest Du in diesem Beitrag.
Das Verletztengeld beträgt grundsätzlich:
Damit liegt das Verletztengeld häufig etwas höher als das Krankengeld. Allerdings werden auch beim Verletztengeld Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt, sodass der Auszahlungsbetrag individuell unterschiedlich ausfällt.
Viele Betroffene sind unsicher, ob die Berechnung korrekt erfolgt ist. Gerade bei Schichtarbeit, Überstunden oder wechselnden Einkommen kommt es immer wieder zu Unklarheiten oder Fehlern bei der Ermittlung des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts. Auch Zuschläge, Prämien oder Sonderzahlungen können die Berechnung kompliziert machen.
Wichtig zu wissen: Das Verletztengeld unterliegt der Beitragspflicht zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Krankenversicherung ist während des Bezugs von Verletztengeld beitragsfrei.
Unsicher, ob die Berufsgenossenschaft korrekt entscheidet?
Wenn die Berufsgenossenschaft Dein Verletztengeld kürzt oder einstellt, unterstützt Dich ThatsLaw bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche.
Das Verletztengeld wird grundsätzlich so lange gezahlt, wie:
In der Praxis endet das Verletztengeld häufig nicht abrupt, sondern an bestimmten Übergangspunkten. Typische Gründe für ein Ende sind:
Problematisch ist, dass die Einschätzung der Berufsgenossenschaft nicht immer mit dem tatsächlichen Gesundheitszustand übereinstimmt. Betroffene fühlen sich oft noch nicht belastbar, während die BG bereits von Arbeitsfähigkeit ausgeht – etwa nach einem Gutachten der Berufsgenossenschaft, das die anhaltenden Beschwerden nicht ausreichend würdigt.

Mehr zum Thema "Arbeitsunfall bei der BG" liest Du in diesem Beitrag.
Beim Verletztengeld kommt es besonders häufig zu Konflikten. In der Praxis berichten viele Betroffene von ähnlichen Problemen:
Was diese Situationen besonders belastend macht: Das Verletztengeld ist für viele die einzige Einkommensquelle während der Heilbehandlung. Schon kurze Unterbrechungen können finanzielle Schwierigkeiten verursachen. Aus Angst vor Nachteilen akzeptieren Betroffene Entscheidungen der BG oft, ohne sie im Widerspruchsverfahren prüfen zu lassen.
Häufig beruhen Kürzungen oder Einstellungen auf unvollständigen medizinischen Unterlagen oder einer einseitigen Bewertung der Arbeitsfähigkeit. Die BG stützt sich dabei oft auf Gutachten, die den individuellen Gesundheitszustand nicht ausreichend berücksichtigen oder die Anforderungen am konkreten Arbeitsplatz außer Acht lassen.
Wenn die Berufsgenossenschaft Dein Verletztengeld kürzt oder einstellt, solltest Du nicht untätig bleiben. Wichtig ist ein strukturiertes Vorgehen:
Häufig hängt die Entscheidung davon ab, wie der medizinische Sachverhalt dargestellt wird. Fehlerhafte Einschätzungen oder unvollständige Unterlagen können erhebliche finanzielle Folgen haben. Gerade bei komplexen Verletzungsfolgen oder bei Beschwerden, die sich nicht eindeutig objektivieren lassen, ist eine fundierte medizinische Dokumentation entscheidend.
Wichtig: Auch während des laufenden Widerspruchsverfahrens solltest Du alle ärztlichen Behandlungen dokumentieren und Deine Arbeitsunfähigkeit regelmäßig durch den Durchgangsarzt oder behandelnden Arzt bestätigen lassen.
Ein spezialisierter Anwalt unterstützt Dich dabei:
Gerade beim Verletztengeld entscheidet juristische Erfahrung oft darüber, ob Leistungen weitergezahlt werden oder nicht. Ein spezialisierter Anwalt kennt die typischen Argumentationsmuster der Berufsgenossenschaften und weiß, an welchen Stellen erfolgreiche Angriffspunkte liegen.
Wann beginnt das Verletztengeld der Berufsgenossenschaft?
Nach dem Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Wie lange kann Verletztengeld gezahlt werden?
So lange eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht und Heilbehandlung erfolgt. Eine pauschale Höchstdauer gibt es nicht.
Ist Verletztengeld höher als Krankengeld?
In vielen Fällen ja, da es 80 % des Bruttoarbeitsentgelts beträgt, höchstens jedoch das Nettoarbeitsentgelt.
Kann die BG das Verletztengeld einfach einstellen?
Nein. Die Entscheidung muss medizinisch und rechtlich nachvollziehbar sein und kann im Widerspruchsverfahren überprüft werden.
Was passiert nach dem Ende des Verletztengeldes?
Je nach Situation kommen andere Leistungen wie Krankengeld, Übergangsgeld oder eine Verletztenrente in Betracht.
Kann ich während des Verletztengeldes gekündigt werden?
Eine Kündigung ist nicht automatisch ausgeschlossen, unterliegt aber strengen Voraussetzungen – insbesondere bei längerer Arbeitsunfähigkeit.
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