Du hattest einen Arbeitsunfall, bist verletzt und vielleicht noch mitten in der Behandlung – und dann erhältst Du plötzlich die Kündigung. Zu den gesundheitlichen Sorgen kommt jetzt auch noch die Angst um Deinen Arbeitsplatz und Deine finanzielle Zukunft. Eine Kündigung nach Arbeitsunfall kann deshalb besonders belastend sein.

Die wichtige Nachricht: Nur weil Du nach einem Arbeitsunfall krankgeschrieben bist, darf Dein Arbeitgeber nicht ohne Weiteres wegen Deiner gesundheitlichen Einschränkungen kündigen. Eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit ist zwar grundsätzlich möglich. Eine personenbedingte Kündigung wegen Deiner Erkrankung muss jedoch strenge Voraussetzungen erfüllen.
Die Anwältin für Arbeitsunfälle Dr. Anja Matthies erklärt in diesem Beitrag, wann eine Kündigung nach Arbeitsunfall zulässig sein kann, welche Rolle Deine Arbeitsunfähigkeit spielt, was mit Deinen Ansprüchen gegenüber der Berufsgenossenschaft passiert und wie Du nach einer Kündigung vorgehen kannst.
Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden dürfen. Das stimmt so nicht. Eine Arbeitsunfähigkeit schützt Dich grundsätzlich nicht vor dem Ausspruch einer Kündigung.
Auch eine Kündigung nach Arbeitsunfall ist daher grundsätzlich möglich. Der Arbeitsunfall selbst ist aber kein eigenständiger Kündigungsgrund. Greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), muss eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet: Sie muss durch Gründe in Deiner Person, Deinem Verhalten oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sein.
Der allgemeine Kündigungsschutz setzt grundsätzlich voraus, dass Dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kommt es unter anderem auf die Größe des Betriebs an.
Neben einer ordentlichen Kündigung gibt es die außerordentliche Kündigung. Eine außerordentliche Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen kommt allerdings nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. Hier gelten besonders strenge Anforderungen. Hast Du nach Deinem Arbeitsunfall eine Kündigung erhalten, solltest Du deshalb nicht vorschnell davon ausgehen, dass sie wirksam ist.
Ein schwerer Arbeitsunfall kann dazu führen, dass Du mehrere Wochen oder sogar Monate arbeitsunfähig bist. Manchmal bleiben dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen zurück. In solchen Fällen kann eine personenbedingte beziehungsweise krankheitsbedingte Kündigung grundsätzlich möglich sein.
Eine längere Krankschreibung allein reicht dafür jedoch nicht aus. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung werden im Wesentlichen drei Punkte geprüft:
Bei einer lang andauernden Erkrankung kann insbesondere eine auf unabsehbare Zeit bestehende Arbeitsunfähigkeit für eine negative Prognose sprechen. In der Rechtsprechung spielt dabei auch eine voraussichtlich über einen Zeitraum von etwa 24 Monaten nicht wiederhergestellte Arbeitsfähigkeit eine Rolle. Entscheidend bleibt aber immer der konkrete Einzelfall.
Gerade nach einem einmaligen Arbeitsunfall ist die Gesundheitsprognose deshalb besonders wichtig. Gehen Deine Ärzte davon aus, dass Du nach einer Operation, Therapie oder Rehabilitation wieder arbeiten kannst, kann dies gegen eine dauerhaft negative Prognose sprechen. die richtige Bewertung der MdE für den späteren Rentenanspruch ist.
Thomas K. arbeitet seit acht Jahren in einem Lager. Beim Verladen schwerer Waren stürzt er von einer Arbeitsplattform und verletzt sich schwer am Bein. Nach mehreren Operationen beginnt eine mehrmonatige Rehabilitation.
Während dieser Zeit erhält Thomas die Kündigung. Sein Arbeitgeber begründet sie damit, dass nicht absehbar sei, wann er wieder vollständig arbeiten könne.
Seine Ärzte gehen jedoch davon aus, dass Thomas nach Abschluss der Rehabilitation wieder arbeitsfähig sein wird. In einem solchen Fall sollte die Kündigung nach dem Arbeitsunfall genau geprüft werden. Eine vorübergehend längere Arbeitsunfähigkeit reicht nicht automatisch aus, um eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen.

Vielleicht für dich relevant? Arbeitsunfall trotz Teilzeit oder Minijob – Anspruch auf BG-Leistungen
Sabine M. arbeitet in einem körperlich anstrengenden Beruf. Nach einem anerkannten Arbeitsunfall kann sie dauerhaft keine schweren Lasten mehr heben. Ihr Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis deshalb beenden.
Im Unternehmen gibt es jedoch eine Tätigkeit, die deutlich weniger körperliche Belastung erfordert und für die Sabine grundsätzlich geeignet wäre.
Hier muss geprüft werden, ob eine leidensgerechte Weiterbeschäftigung möglich ist. Der Arbeitgeber muss bei einer krankheitsbedingten Kündigung mögliche mildere Mittel berücksichtigen. Dazu gehört die Prüfung geeigneter Einsatzmöglichkeiten im Betrieb.
Besteht eine zumutbare Möglichkeit, Sabine anderweitig weiterzubeschäftigen, kann dies gegen die Wirksamkeit der Kündigung sprechen.
Eine Kündigung soll grundsätzlich das letzte Mittel sein. Juristen sprechen dabei vom Ultima-Ratio-Prinzip.
Kannst Du Deine bisherige Tätigkeit aufgrund Deiner Unfallfolgen nicht mehr ausüben, muss deshalb geprüft werden, ob eine leidensgerechte Weiterbeschäftigung möglich ist. Der Arbeitgeber darf sich nicht ohne Weiteres darauf beschränken, nur Deinen bisherigen Arbeitsplatz zu betrachten.
Vielleicht kannst Du keine schweren Gegenstände mehr tragen, aber andere Aufgaben übernehmen. Auch technische Anpassungen, eine andere Aufgabenverteilung oder ein geeigneter anderer Arbeitsplatz können infrage kommen.
Der Arbeitgeber muss sich mit solchen Möglichkeiten ernsthaft auseinandersetzen. Je nach Einzelfall kann auch zu prüfen sein, ob ein geeigneter Arbeitsplatz durch organisatorische Maßnahmen verfügbar gemacht werden kann.
Zusätzlich kann die Berufsgenossenschaft Dich bei Deiner Rückkehr in das Arbeitsleben unterstützen. Je nach Situation kommen Reha-Maßnahmen, berufliche Qualifizierungen oder andere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben infrage.ittelt oder die MdE zu niedrig angesetzt. Beides wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Verletztenrente aus.
Bist Du innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss Dein Arbeitgeber Dir grundsätzlich ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Dieses Verfahren wird kurz bEM genannt und ist in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt.
Wichtig: Das bEM ist nicht nur für schwerbehinderte Arbeitnehmer vorgesehen. Die Regelung gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind.
Das Ziel des bEM ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, mit denen Du wieder arbeiten und Deinen Arbeitsplatz möglichst behalten kannst.
Dabei kann zum Beispiel geprüft werden:
Ein fehlendes bEM macht eine Kündigung nach Arbeitsunfall nicht automatisch unwirksam. Es kann für den Arbeitgeber aber deutlich schwieriger werden darzulegen, dass es tatsächlich keine mildere Alternative zur Kündigung gab.

Arbeitsunfall mit langfristigen Folgen: So sicherst Du Deine Ansprüche auf BG-Leistungen und Verdienstausfall
Nach einer Kündigung machen sich viele Betroffene Sorgen, dass nun auch die Leistungen der Berufsgenossenschaft wegfallen. Das ist grundsätzlich nicht der Fall.
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung richten sich nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Eine Kündigung nach Arbeitsunfall beendet nicht automatisch Deine Ansprüche aus dem Versicherungsfall.
Ist Dein Arbeitsunfall anerkannt, kann die Berufsgenossenschaft auch nach dem Ende Deines Arbeitsverhältnisses weiterhin für Leistungen zuständig sein, solange die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu können insbesondere gehören:
Die Kündigung durch Deinen Arbeitgeber und Deine Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.
Das bedeutet: Auch wenn Dein Arbeitsverhältnis endet, können Ansprüche aufgrund des Arbeitsunfalls fortbestehen. Lass Dich durch eine Kündigung deshalb nicht davon abhalten, Deine Rechte gegenüber der Berufsgenossenschaft weiterzuverfolgen.
Nach einem Arbeitsunfall besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zunächst ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).
Eine Besonderheit gilt, wenn Dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass Deiner Arbeitsunfähigkeit kündigt. Nach § 8 EFZG lässt eine solche Kündigung einen bereits bestehenden Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht automatisch entfallen.
Wichtig ist die Formulierung „aus Anlass“. Nicht jede Kündigung, die während einer Krankschreibung ausgesprochen wird, fällt automatisch darunter. Entscheidend ist vielmehr, ob gerade Deine Arbeitsunfähigkeit für die Kündigung ausschlaggebend war.
Nach Ende der Entgeltfortzahlung kann bei einem anerkannten Arbeitsunfall Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung infrage kommen. Welche Ansprüche in Deinem Fall bestehen, sollte individuell geprüft werden.
Ein schwerer Arbeitsunfall kann dauerhafte gesundheitliche Folgen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann deshalb ein Grad der Behinderung festgestellt werden.
Bei einer anerkannten Schwerbehinderung gelten zusätzliche Regeln für eine Kündigung. Der Arbeitgeber benötigt für die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers grundsätzlich vorher die Zustimmung des Integrationsamtes.
Auch ohne anerkannte Schwerbehinderung kann eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen infrage kommen. Das kann insbesondere relevant sein, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 30 vorliegt und Dein Arbeitsplatz aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen gefährdet ist.
Eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung verhindert eine Kündigung nicht in jedem Fall. Sie kann aber zusätzlichen arbeitsrechtlichen Schutz bieten.
Gerade nach einem schweren Arbeitsunfall mit bleibenden Einschränkungen kann es deshalb sinnvoll sein, auch diesen Punkt frühzeitig prüfen zu lassen.
Du hast eine Kündigung nach Deinem Arbeitsunfall erhalten?
Lass Deine Situation von Anja Matthies prüfen. ThatsLaw steht Dir als erfahrene Kanzlei für Personenschäden zur Seite und unterstützt Dich dabei, Deine Ansprüche nach dem Arbeitsunfall zu sichern und gegenüber der Berufsgenossenschaft durchzusetzen.
Wenn Du nach Deinem Arbeitsunfall eine Kündigung erhältst, solltest Du schnell handeln. Möchtest Du geltend machen, dass die Kündigung unwirksam ist, gilt nach § 4 Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich eine Frist von nur drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.
Verspätete Kündigungsschutzklagen werden nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen nachträglich zugelassen. Verlass Dich deshalb nicht darauf, später noch gegen die Kündigung vorgehen zu können.
Gehe am besten in diesen Schritten vor:
Gibt es in Deinem Unternehmen einen Betriebsrat, kann auch dieser eine wichtige Rolle spielen. Der Arbeitgeber muss ihn grundsätzlich vor einer Kündigung anhören.
Nach einem Arbeitsunfall können mehrere rechtliche Probleme gleichzeitig entstehen. Du bist möglicherweise noch in medizinischer Behandlung, während die Berufsgenossenschaft über Deine Leistungen entscheidet. Gleichzeitig erhältst Du eine Kündigung.
Wichtig ist, diese Bereiche voneinander zu unterscheiden.
Die Kündigung nach Arbeitsunfall betrifft Dein Arbeitsverhältnis. Hier spielen insbesondere das Kündigungsschutzgesetz und bei längerer Arbeitsunfähigkeit das SGB IX eine Rolle.
Deine Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft beruhen dagegen auf der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII. Hier geht es zum Beispiel um Heilbehandlung, Rehabilitation, Verletztengeld oder eine mögliche Verletztenrente.
Eine Kündigung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die BG ihre Leistungen einstellen darf.
Gerade bei schweren Verletzungen oder langfristigen Unfallfolgen solltest Du beide Bereiche im Blick behalten. So kannst Du verhindern, dass Ansprüche verloren gehen oder wichtige Fristen verstreichen.
Nach einem Arbeitsunfall hast Du oft schon genug zu bewältigen. Arzttermine, Schmerzen, Rehabilitation und die Sorge um Deine berufliche Zukunft kosten Kraft. Eine Kündigung macht die Situation zusätzlich kompliziert.
Rechtliche Unterstützung kann Dir helfen, die verschiedenen Ansprüche und Verfahren zu überblicken.
Ein Anwalt kann je nach Fall insbesondere:
Besonders wichtig ist außerdem die Frage, ob ein außenstehender Dritter Deinen Arbeitsunfall verursacht hat. Dann können neben den Leistungen der Berufsgenossenschaft Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld bestehen.
Bei betrieblichen Arbeitsunfällen gelten dagegen Haftungsbeschränkungen nach dem SGB VII. Gegen Arbeitgeber und Kollegen sind Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche deshalb stark eingeschränkt. Insbesondere bei einer vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls können Ausnahmen bestehen.
Dr. Anja Matthies und Daniela Reich der Kanzlei ThatsLaw sind auf Personenschäden sowie Unfall- und Versicherungsrecht spezialisiert. Sie unterstützen Geschädigte dabei, ihre Ansprüche nach einem Arbeitsunfall zu prüfen und gegenüber der Berufsgenossenschaft oder anderen Verantwortlichen durchzusetzen.
Kann ich nach einem Arbeitsunfall gekündigt werden?
Ja. Ein Arbeitsunfall führt nicht automatisch zu einem Kündigungsverbot. Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Darf mein Arbeitgeber mich während der Krankschreibung nach einem Arbeitsunfall kündigen?
Grundsätzlich ja. Eine Arbeitsunfähigkeit verhindert eine Kündigung nicht. Soll die Kündigung wegen Deiner gesundheitlichen Situation erfolgen, gelten bei einer krankheitsbedingten Kündigung jedoch strenge Voraussetzungen.
Ist ein Arbeitsunfall ein Kündigungsgrund?
Der Arbeitsunfall selbst ist kein eigenständiger Kündigungsgrund. Dauerhafte gesundheitliche Folgen können unter bestimmten Voraussetzungen eine personenbedingte Kündigung ermöglichen. Eine längere Krankschreibung allein reicht dafür nicht aus.
Muss mein Arbeitgeber vor einer Kündigung einen anderen Arbeitsplatz prüfen?
Bei einer krankheitsbedingten Kündigung muss geprüft werden, ob eine zumutbare leidensgerechte Weiterbeschäftigung möglich ist. Besteht eine geeignete Alternative, kann diese als milderes Mittel Vorrang vor der Kündigung haben.
Welche Frist gilt bei einer Kündigung nach Arbeitsunfall?
Möchtest Du geltend machen, dass die Kündigung unwirksam ist, musst Du grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Diese Frist ergibt sich aus § 4 KSchG. Eine verspätete Klage wird nur unter engen Voraussetzungen nachträglich zugelassen.
Zahlt die Berufsgenossenschaft nach einer Kündigung weiter?
Eine Kündigung beendet Deine Ansprüche aus einem anerkannten Arbeitsunfall nicht automatisch. Solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können beispielsweise Heilbehandlung, Reha-Maßnahmen, Verletztengeld oder eine Verletztenrente weiterhin infrage kommen.
Was ist ein bEM und warum ist es bei einer Kündigung wichtig?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll helfen, längere Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und Deinen Arbeitsplatz zu erhalten. Warst Du innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss Dein Arbeitgeber Dir grundsätzlich ein bEM anbieten. Das gilt für alle Arbeitnehmer. Fehlt ein bEM, muss der Arbeitgeber bei einer krankheitsbedingten Kündigung besonders genau darlegen, warum keine mildere Alternative zur Kündigung bestand.
Habe ich nach einem schweren Arbeitsunfall besonderen Kündigungsschutz?
Ein Arbeitsunfall allein führt nicht zu besonderem Kündigungsschutz. Hat der Unfall aber zu einer anerkannten Schwerbehinderung geführt, gelten zusätzliche Vorschriften. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen zusätzlichen Schutz bieten.
Bekomme ich nach einer Kündigung weiter Entgeltfortzahlung?
Das hängt von den Umständen ab. Kündigt der Arbeitgeber gerade aus Anlass Deiner Arbeitsunfähigkeit, lässt die Kündigung einen bestehenden Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 8 EFZG nicht automatisch entfallen. Nicht jede Kündigung während einer Krankschreibung ist jedoch eine Kündigung „aus Anlass“ der Arbeitsunfähigkeit.
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