Bandscheibenvorfall als Berufskrankheit: So erkennt die BG die BK 2108 an

Anja Matthies

Jahrelang hast Du Menschen gelagert, Kisten gestemmt oder Fliesen verlegt. Dein Rücken hat lange durchgehalten. Jetzt sagt die Ärztin oder der Arzt: Bandscheibenvorfall.

BK 2108: Berufskrankheit Lendenwirbelsäule
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Plötzlich stehen viele Fragen im Raum. Ist das eine Berufskrankheit? Zahlt die Berufsgenossenschaft? Und was wird aus Deinem Job?

Die gute Nachricht: Ein Bandscheibenvorfall kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Das Stichwort lautet BK 2108. Der Weg dorthin ist nicht immer leicht. Aber Du musst ihn nicht allein gehen: Als Anwalt für Berufskrankheiten und BG-Verfahren begleitet ThatsLaw Dich von der Anzeige bis zum Widerspruch. In diesem Beitrag erfährst Du, wann die BG zahlt, wie das Verfahren abläuft und was Du bei einer Ablehnung tun kannst.

Das erwartet dich:

  1. Was ist die BK 2108? Ist jeder Bandscheibenvorfall eine Berufskrankheit?
  2. Diese Voraussetzungen prüft die BG bei der Berufskrankheit Lendenwirbelsäule
  3. So läuft das Anerkennungsverfahren ab
  4. Warum lehnt die BG die BK 2108 oft ab und was dann?
  5. Diese Leistungen kann die BG bei anerkannter BK 2108 zahlen
  6. Wann Du bei der BK 2108 Unterstützung holen solltest
  7. Fazit: Bandscheibenvorfall als Berufskrankheit anerkennen lassen
  8. FAQ: Häufige Fragen zur BK 2108

Was ist die BK 2108? Ist jeder Bandscheibenvorfall eine Berufskrankheit?

Nein, nicht automatisch. Die Berufskrankheit Nr. 2108 steht in der Berufskrankheiten-Verordnung. Sie betrifft bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule. Ursache muss langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten sein. Auch langjährige Arbeit in extremer Rumpfbeugehaltung kann die Voraussetzung erfüllen.

Zu diesen Erkrankungen zählt nicht nur der klassische Vorfall. Auch andere Bandscheibenschäden im unteren Rücken können dazugehören. Wichtig ist der Bereich: Es geht um die Lendenwirbelsäule. Für die Halswirbelsäule gilt eine andere Nummer.

Diese Voraussetzungen prüft die BG bei der Berufskrankheit Lendenwirbelsäule

Die BG schaut auf drei Punkte:

  • Erkrankung: Eine bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule ist ärztlich festgestellt, meist per MRT.
  • Belastung: Du hast über viele Jahre schwer gehoben, getragen oder in extremer Beugehaltung gearbeitet.
  • Zusammenhang: Die Arbeit ist eine wesentliche Ursache Deiner Erkrankung. Sie muss nicht die einzige Ursache sein.

Die Belastung berechnet die BG oft mit dem Mainz-Dortmunder Dosismodell. Es addiert, wie schwer, wie oft und wie lange Du gehoben hast. Je genauer Du Deine Tätigkeiten beschreibst, desto besser.

Wichtig: Seit dem 1. Januar 2021 musst Du Deinen Beruf nicht mehr aufgeben. Früher verlangte die BK 2108 diesen sogenannten Unterlassungszwang. Diese Hürde ist gefallen. Viele ältere Texte im Netz nennen sie noch. Lass Dich davon nicht verunsichern.

Bandscheibenvorfall in Pflege und Handwerk: Zwei Beispiele

Sabine, 49, arbeitet seit 25 Jahren in der Altenpflege. Sie lagert täglich Bewohner um und hilft beim Aufstehen. Dann kommt der Bandscheibenvorfall mit Taubheit im Bein. Ihre Hausarztpraxis meldet den Verdacht an die BG. Die BG lehnt ab: Die Belastung sei zu gering gewesen. Sabine hält dagegen. Sie listet ihre Arbeitsschritte genau auf und lässt den Bescheid prüfen. So steigen ihre Chancen, dass die BG neu rechnet.

Marcus, 52, ist Fliesenleger. Seit 30 Jahren arbeitet er stundenlang gebückt und trägt schwere Pakete. Die BG sieht auf den Bildern nur Verschleiß, wie ihn viele Menschen in seinem Alter haben. Doch Verschleiß und Beruf schließen sich nicht aus. Vorschäden verhindern eine Anerkennung nicht automatisch. Entscheidend ist, ob die Arbeit wesentlich zur Erkrankung beigetragen hat.

So läuft das Anerkennungsverfahren ab

Das Verfahren dauert oft mehrere Monate, manchmal länger. Es besteht aus vier Schritten:

  1. Verdacht anzeigen: Arztpraxen und Arbeitgeber müssen einen Verdacht auf eine Berufskrankheit melden. Du kannst Dich auch selbst formlos an die BG wenden.
  2. BG ermittelt: Du bekommst Fragebögen zu Deiner Arbeit. Der Präventionsdienst der BG berechnet Deine Belastung.
  3. Medizinische Prüfung: Die BG wertet Befunde und Bilder aus. Oft folgt ein Gutachten.
  4. Entscheidung: Du erhältst einen Bescheid.
Berufskrankheit anerkennen lassen

Einen allgemeinen Überblick findest Du in unserem Beitrag Berufskrankheit anerkennen lassen: Diese Rechte hast Du gegenüber der BG.

Warum lehnt die BG die BK 2108 oft ab und was dann?

Häufige Gründe sind:

  • Die berechnete Belastung liegt angeblich unter dem Richtwert.
  • Die BG sieht nur normalen Verschleiß.
  • Frühere Tätigkeiten sind nicht nachgewiesen.
  • Das Gutachten erkennt keinen Zusammenhang mit der Arbeit.

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Nicht selten lässt sich ein Bescheid angreifen, etwa weil die Belastung falsch berechnet wurde oder ein Gutachten Lücken hat. Du kannst innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Hilft das nicht, kannst Du vor dem Sozialgericht klagen. Wie Du ein falsches Gutachten angreifst, liest Du in unserem Beitrag BG Gutachten: Was tun bei falscher Einschätzung?

Diese Leistungen kann die BG bei anerkannter BK 2108 zahlen

Erkennt die BG Deine Berufskrankheit an, übernimmt sie je nach Fall:

  • Heilbehandlung und Reha, zum Beispiel Therapie und Medikamente
  • Verletztengeld, wenn Du wegen der Erkrankung nicht arbeiten kannst
  • Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa Umschulung oder einen angepassten Arbeitsplatz
  • Verletztenrente, wenn Dauerfolgen bleiben und Deine Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist

Schmerzensgeld zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Verletztenrente der Berufsgenossenschaft

Wie die BG die Rente berechnet, erfährst Du in unserem Beitrag Verletztenrente der Berufsgenossenschaft: Anspruch, Berechnung und typische Probleme.

Wann Du bei der BK 2108 Unterstützung holen solltest

Bei der BK 2108 entscheiden Details. Wie hoch ist Deine Belastung? Passt das Gutachten zu Deinen Beschwerden? Hat die BG richtig gerechnet? Je früher jemand diese Fragen prüft, desto besser lässt sich das Verfahren steuern.

ThatsLaw ist auf BG-Verfahren spezialisiert und vertritt ausschließlich Versicherte, nie die Berufsgenossenschaft. Wir prüfen Deinen Bescheid, die Belastungsberechnung und die Gutachten. Wenn Aussicht besteht, legen wir Widerspruch ein oder erheben Klage. Nimm jetzt Kontakt zu uns auf. Wir prüfen Deinen Fall und sagen Dir, ob wir Dein BG-Verfahren übernehmen können.

Fazit: Bandscheibenvorfall als Berufskrankheit anerkennen lassen

  • Ein Bandscheibenvorfall kann als Berufskrankheit gelten, wenn er die Lendenwirbelsäule betrifft und durch langjährige schwere Arbeit entstanden ist (BK 2108).
  • Die BG prüft Erkrankung, Belastung und Zusammenhang mit der Arbeit.
  • Du musst Deinen Beruf für die Anerkennung nicht mehr aufgeben. Der Unterlassungszwang ist seit 2021 gestrichen.
  • Beschreibe Deine Tätigkeiten möglichst genau. Sie sind die Grundlage für die Belastungsberechnung.
  • Gegen eine Ablehnung kannst Du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und danach klagen.
  • Bei Anerkennung kommen Heilbehandlung, Verletztengeld, Reha und gegebenenfalls eine Verletztenrente in Betracht.

FAQ: Häufige Fragen zur BK 2108

Ist ein Bandscheibenvorfall eine Berufskrankheit?

Nicht automatisch. Er kann als BK 2108 anerkannt werden, wenn er die Lendenwirbelsäule betrifft. Außerdem muss er durch langjähriges schweres Heben, Tragen oder Arbeiten in extremer Beugehaltung entstanden sein.

Welche Berufe sind von der BK 2108 betroffen?

Typisch sind Pflege, Bau, Handwerk, Logistik und Landwirtschaft. Entscheidend ist aber nicht der Beruf, sondern Deine tatsächliche Belastung bei der Arbeit.

Muss ich meinen Job aufgeben, damit die BK 2108 anerkannt wird?

Nein. Seit dem 1. Januar 2021 verlangt die BK 2108 keine Aufgabe der Tätigkeit mehr. Ältere Quellen nennen diese Voraussetzung noch.

Wie beantrage ich die Anerkennung einer Berufskrankheit?

Arztpraxen und Arbeitgeber melden den Verdacht an die BG. Du kannst Dich auch selbst formlos an die BG wenden. Danach ermittelt die BG Deine Belastung und Deine Erkrankung.

Was kann ich tun, wenn die BG die BK 2108 ablehnt?

Lege innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch ein. Bleibt die BG bei ihrer Entscheidung, kannst Du vor dem Sozialgericht klagen. Lass den Bescheid und das Gutachten vorher prüfen.

Zahlt die BG bei einer Berufskrankheit Schmerzensgeld?

Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt Heilbehandlung, Verletztengeld, Reha und gegebenenfalls eine Verletztenrente, aber kein Schmerzensgeld.

Bildquellennachweis: KI-generiertes Bild | Chatgpt.com

Über den Autor
Anja Matthies ist seit mehr als 15 Jahren als Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Personenschadensrechts tätig. Dabei begleitet und vertretet sie Unfallopfer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Daneben steht sie auch Arbeitnehmern zur Seite, die auf dem Weg zur Arbeit, auf dem Heimweg oder im anderen Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung einen Unfall erlitten haben, der dazu geführt hat, dass sie ihren Beruf nicht mehr wie zuvor oder gar nicht mehr ausüben können.
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